Am 09.03.2011 00:35, schrieb Patrick-Emil Zörner:

> OK, der Zoche ist ein Idiot und anhand dessen seiner Idiotie willst Du
> jetzt einen rechtlichen Beschluss?
> 
> lg
> 
> paddya

lb Patrick,

ich halte diese Injurie für vollkommen unnötig. Und auch der Sache nicht
angemessen.

Jedes Urteil (falls es überhaupt dazu kommt) hilft in diesem Fall.

Es wird sich als mögliches Ergebnis herausstellen, ob es ausreichend
ist, dass der Autor - in diesem Fall mit vollem Namen - in der
Versionshistorie aufscheint. Damit wäre auch die Nennung erfüllt. Aus
meiner Sicht, wenn auch etwas holprig und auch über Umwege.

Es kann aber auch sein, dass ein Gericht erkennt, dass, wenn ein Autor
selbst aus seinem Buch zitiert und dieses Zitat dann in einem Artikel
aufscheint, dieses integraler Bestandteil einer Artikelerweiterung sein
muss. ZB als Referenzangabe.

Und ich denke, um das geht es auch dem Herrn Zoche. Die Frage die sich
dabei ja aus meiner Sicht stellt ist, ob ein anderer Autor beliebig
diesen Zusammenhang (Artikeltext/Referenz) trennen kann und er nicht
dadurch in ein Urheberrecht eingreift. Auch wenn man die GDFL gut
durchgelesen hat, ist das nicht ausgeschlossen.

Denn ein Gericht wird sich sicherlich mit der Frage beschäftigen, ob es
nicht dadurch möglich wäre, einen Eintrag eines Benutzers soweit zu
verändern, dass es - unter Beibehaltung des vom Autor eingestellten
Textes - zu einer Erweiterung kommt, welches den Sinn und die Arbeit des
Autors soweit verfälscht, dass der ursprüngliche Text sinnentfremdet und
eindeutig nicht im Sinne des Autors verstanden werden kann. Was dann ein
Problem sein kann, wenn der Autor eindeutig identifizierbar ist und
dessen Arbeit ihm auch eindeutig zuordnebar ist. Nicht so bei einem Nick.

Damit käme es zu einer Kollission von GDFL und Urheberrecht, bei dem mit
Sicherheit das Urheberrecht obsiegt. Denn, das ist mit Sicherheit
stärker als ein durch GDFL abgetretenes Nutzungsrecht.

Aber nur in dem Zusammenhang, wie ich es gerade beschrieben habe.

Ansonsten sehe ich es in diesem Fall auch als etwas merkwürdig, warum
hier einige Leute hergegangen sind, und die Referenz gelöscht haben. Mir
kommt das eher vor, dass da ein paar Leute gedacht haben (vielleicht ist
es auch so) der Zoche möchte nur sein Buch bewerben. Und wie da einige
von uns reagieren - speziell dann, wenn sich einer dagegen wehrt - das
kennt man ja zur Genüge.

Allein die - nur als Trotz- und Machtreaktion von DaB. - Sperrung des
Zoche gehört schon in diese Kategorie, denn hier wird offenbar mit
vielerlei Maß gemessen. Auch mir wurde schon mit rechtlichen Schritten
gedroht - vor und in einem Schiedsgerichtsverfahren - damals habe ich
mich auf die en:WP-Regel berufen, was jedoch abgelehnt wurde, diese
anzuwenden.

Aber beim Zoche gilt sie dann doch. Und zwar nur für eine Person.

Die Sache ist für mich insgesamt unsauberer als sie hier diskutiert wird.

h.







 , den er eingestellt hat, nur durch seinen Verweis auf die Quelle (sein
Buch) als vollständig erkannt wird und ob er ein Recht auf vollständige
Nennung hat, um das Urheberrecht auf seinen, von ihm eingestellten Teil

h

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