Am 09.03.11 22:53, schrieb Thomas Koenig:

>> Dazu nur der Gedanke, daß es auch gut und manchmal sogar besser sein
>> kann, eine Verrechtlichung nicht unbedingt anzustreben...
> 
> Eventuelle "Verrechtlichungen" erfolgen in Deutschland durch den  
> Gesetzgeber, nicht durch Gerichtsurteile oder -prozesse; Gerichte setzen  
> in Deutschland kein neues Recht, sie interpretieren bloss sowieso  
> bestehendes Recht. 

Die Rechtssoziologen und auch die Rechtstheorie sehen das gemeinhin
anders. Selbstverständlich gibt es Richterrecht und auch eine
richterliche Rechtsfortbildung, teilweise sogar "contra legem".
Verrechtlichung meint aber etwas anderes, nämlich daß soziale Konflikte
mit den Mitteln des Rechts verarbeitet werden, also unter Bezugnahme auf
dieses besondere soziale Normensystem (im Extremfall: *nur* auf dieses).
Und dazu gehört selbstverständlich auch die Streitentscheidung durch die
Gerichte. Ich würde aber gerne beim konkreten Fall bleiben:

> Urteile können so zur Rechtssicherheit beitragen. Ob  
> das im diesem Fall zutreffen würde, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ob das die Folge wäre, kann niemand vorhersehen, und das gilt nicht nur
in diesem Fall, sondern für jeden denkbaren, denn das Urteil, das dabei
herauskäme, kennt man ja immer erst, nachdem es verkündet worden ist...
Die Verrechtlichung ist deshalb Segen und Fluch zugleich für die
modernen Gesellschaften, in denen es sie gibt.

Jürgen.


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