Am 29.01.2014 01:25, schrieb DaB.:
> Hallo Henriette,
> Am 28.01.2014 17:30, schrieb Henriette Fiebig:
>> Ich sage nur: Wenn ich auf der MV eine Aufgabe übernommen habe und
>> mich niemand zu Beginn darauf hingewiesen hat, daß mein Klarname
>> zwingend im Protokoll erscheinen muß, dann würde ich (mindestens)
>> einen Wutanfall allererster Güte bekommen, wenn ich hinterher mit
>> meinem Klarnamen zwangsweise geoutet würde.
>
> nun, wenn mir meine Privatsphäre SO wichtig wäre, dann würde ich a.)
> vorher nachlesen was eine Wahl bedeutet oder b.) einfach mal vorher
fragen.
> Die Idee, das ein Realname in einem Verein geheim bleiben kann, ist eh
> recht seltsam. Schließlich kann jedes andere Mitglied um eine
> vollständige Mitgliederliste bitten (z.B. weil man eine außerordentliche
> MV machen will) und der Verein muss dem nachkommen.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> DaB.
>
>
Hallo Daniel,

ich sehe das etwas anders. Aus Erfahrung (wir hatten das ja leider
schon) wissen wir doch, dass die Herausgabe der Mitgliederdaten an
andere Mitglieder nicht erfolgt, sondern dass damals eine Lösung über
einen dazwischengeschalteten Notar erfolgte. Vermutlich würde dies im
Wiederholungsfall ebenso passieren.

Das Protokoll soll eine Zusammenfassung der Geschehenisse, Ergebnisse
und Beschlüsse bieten. Wir haben uns vor einiger Zeit auf ein
Ergebnisprotokoll geeinigt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ergebnisprotokoll
Eine kleinteilige Niederschrift aller Einzelheiten sehe ich damit nicht
als notwendig an.

Vor allem aber soll das Protokoll die Geschehenisse wiedergeben, wie sie
tatsächlich passiert sind. Fakt ist, die MV hat Mitglieder mit den laut
genannten Nicht-Realnamen gewählt. Also muss dies auch so im Protokoll
stehen.

Ob die Tatsache an sich so sinnvoll bzw. formell korrekt ist oder nicht,
spielt dabei erst einmal keine Rolle. Es war so, also muss es auch so im
Protokoll stehen.
Natürlich hätte jeder Teilnehmer der MV (also auch Du) bei Missfallen
dies ansprechen können. Es hat aber niemand angesprochen oder bemängelt,
also wurde die Wahl so durchgeführt und enstprechend protokolliert.

Das Protokoll im Nachhinein so "zurechtzubiegen", wie es hätte sein
sollen, statt wie es tatsächlich war, kann wohl kaum korrekt sein. Daher
wird das Protokoll betreffs des Wahlgangs zum Präsidiumsvorsitzenden
natürlich auch nicht nachträglich geändert, sondern eine Ergänzung des
Protokolls mit dem Ergebnis der erneuten Auszählung verfasst. Alles
andere wäre schlicht eine Verfälschung der Geschehenisse.

Beste Grüße,
Steffen

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