hallo,

diese diskussion war interessant, und enthielt auch aussagen, die mir
nicht so intuitiv erschienen. ich habe deshalb ein bisschen
nachgeschaut. diese mail betrifft die punkt 2, 3, 4, 5, 6 von daniel
bauers mail "widerspruch", und den punkt "einspruch gegen ein falsches
protokoll", punkt 1 hab ich nicht verstanden.


punkt 2, 6: pseudonym, unterschrift.
wir haben in den meisten europäischen ländern römisches basiertes
recht, auch in deutschland.  und mir ist kein bestandteil des
deutschen rechts bekannt, der verhindert an einem verein mit einem
pseudonym teilzunehmen. ob und wie das in den statuten stehen muss
weiss ich allerdings nicht. es gibt beispiele dass es in den statuten
stehen kann, siehe hier:
http://www.vivats.de/index.php/vereinssatzung

voraussetzung ist dass irgendwer die beziehung zu einer natürlichen
rechtsfähigen person inkl zustelladresse garantieren kann. das geht
normalerweise recht einfach über ein mitgliederverzeichnis wo man
aufgenommen wird inkl "dokumentation", dh (1) ausweis  und (2)
unterschriftsprobe(n) des klarnamens und des pseudonyms. diese
dokumentation kann natürlich auch nachträglich geliefert werden.

wir kennen das vorgehen alle vom elektronic banking wo man sich nicht
mit der unterschrift des klarnamens, sondern einem code rechtsgültig
authentisiert. wir kennen es auch von den wahlen, wo nicht jeder
bundesbürger "die bundesrepublik deutschland auslesen" kann, sondern
es gibt stellen die zuständig sind zu schauen ob du du bist.

rechtlich gedeckt ist allerdings das vertrauen (zb § 242 BGB), der
datenschutz (bundesdatenschutzgesetz), und der persönlichkeitsschutz
(persönlichkeitsrecht und abgeleitete).


punkt 3, 4, 5:
hier gibt es die möglichkeit zu sagen "falsch dargestellt" wie DaB es
gemacht hat, und das protkoll wird korrigiert.


rupert.


>>
>> Hallo Henriette,
>> Am 28.01.2014 17:30, schrieb Henriette Fiebig:
>> > Ich sage nur: Wenn ich auf der MV eine Aufgabe übernommen habe und
>> > mich niemand zu Beginn darauf hingewiesen hat, daß mein Klarname
>> > zwingend im Protokoll erscheinen muß, dann würde ich (mindestens)
>> > einen Wutanfall allererster Güte bekommen, wenn ich hinterher mit
>> > meinem Klarnamen zwangsweise geoutet würde.
>>
>> nun, wenn mir meine Privatsphäre SO wichtig wäre, dann würde ich a.)
>> vorher nachlesen was eine Wahl bedeutet oder b.) einfach mal vorher fragen.
>> Die Idee, das ein Realname in einem Verein geheim bleiben kann, ist eh
>> recht seltsam. Schließlich kann jedes andere Mitglied um eine
>> vollständige Mitgliederliste bitten (z.B. weil man eine außerordentliche
>> MV machen will) und der Verein muss dem nachkommen.
>>
>> Mit freundlichen Grüßen
>> DaB.
>>
>>
>> --
>> Benutzerseite: [[:w:de:User:DaB.]] — PGP: 0x2d3ee2d42b255885
>> Schlüsseltausch auf 0x7CD1E35FD2A3A158 im Gange. Details auf
>> http://dabpunkt.eu/gnupg/keyswitch-0x2D3EE2D42B255885.txt.asc
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