Juergen Fenn schrieb:

> Der Übersetzer ist selbst Urheber seiner Übersetzung. 

Schon, aber die Übersetzung dürfte doch wohl ein Fall des § 23 UrhG
sein und daher nur im Rahmen einer Lizenz zulässig, nicht wahr?

> Wenn er die Seite
> angelegt, kann er auf den Artikel, den er übersetzt, mit der jeweiligen
> Versionsnummer eindeutig verlinken (Kommentar zum Edit). 

Ich bezweifle eher, daß das den Vorgaben der GFDL genügt.

-thh

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