Juergen Fenn schrieb: > Der Übersetzer ist selbst Urheber seiner Übersetzung.
Schon, aber die Übersetzung dürfte doch wohl ein Fall des § 23 UrhG sein und daher nur im Rahmen einer Lizenz zulässig, nicht wahr? > Wenn er die Seite > angelegt, kann er auf den Artikel, den er übersetzt, mit der jeweiligen > Versionsnummer eindeutig verlinken (Kommentar zum Edit). Ich bezweifle eher, daß das den Vorgaben der GFDL genügt. -thh _______________________________________________ WikiDE-l mailing list [email protected] https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/wikide-l
