Am 23.09.2012 15:50, schrieb Florian Schmidt:
> Damit meinte ich, solange man U18 ist.
Ich auch.

Angenommen, die Partei änder die Satzung und Minderjährige müssen danach
keinen Mitgliedsbeitrag zahlen. Dann wäre doch dein genanntes Beispiel
eingetreten oder?

Ich denke, dass dadurch, dass die Partei ja jederzeit die Satzung wieder
ändern kann und den Erlass von MB für Minderjährige rausnehmen kann die
rechtlichen Bedingungen nicht erfüllt sind.

Grüße,
Florian
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