Dazu braucht man nichtmal ne Satzungsänderung, es muss nur der Vorstand der untersten zuständigen Gliederung beschließen. Steht so in der Satzung.
LG Am 23. September 2012 16:01 schrieb Florian 'branleb' Zumkeller-Quast <[email protected]>: > Am 23.09.2012 15:50, schrieb Florian Schmidt: >> Damit meinte ich, solange man U18 ist. > Ich auch. > > Angenommen, die Partei änder die Satzung und Minderjährige müssen danach > keinen Mitgliedsbeitrag zahlen. Dann wäre doch dein genanntes Beispiel > eingetreten oder? > > Ich denke, dass dadurch, dass die Partei ja jederzeit die Satzung wieder > ändern kann und den Erlass von MB für Minderjährige rausnehmen kann die > rechtlichen Bedingungen nicht erfüllt sind. > > Grüße, > Florian > -- > /"\ Junge Piraten aktive Mailingliste > \ / Globale Themen der Jungen Piraten > X > / \ https://ucp.junge-piraten.de/ -- /"\ Junge Piraten aktive Mailingliste \ / Globale Themen der Jungen Piraten X / \ https://ucp.junge-piraten.de/
