Dazu braucht man nichtmal ne Satzungsänderung, es muss nur der
Vorstand der untersten zuständigen Gliederung beschließen.
Steht so in der Satzung.

LG

Am 23. September 2012 16:01 schrieb Florian 'branleb' Zumkeller-Quast
<[email protected]>:
> Am 23.09.2012 15:50, schrieb Florian Schmidt:
>> Damit meinte ich, solange man U18 ist.
> Ich auch.
>
> Angenommen, die Partei änder die Satzung und Minderjährige müssen danach
> keinen Mitgliedsbeitrag zahlen. Dann wäre doch dein genanntes Beispiel
> eingetreten oder?
>
> Ich denke, dass dadurch, dass die Partei ja jederzeit die Satzung wieder
> ändern kann und den Erlass von MB für Minderjährige rausnehmen kann die
> rechtlichen Bedingungen nicht erfüllt sind.
>
> Grüße,
> Florian
> --
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