Raul.T schrieb:
> wir jupis haben ja in unserer satzung stehn, dass man mit dem vollendetem 7
> lebensjahr aktives wahlrecht bekommmt und mit dem 14. passives: [Link]
>
> gibt es hierfür rechtliche gründe?
Meines Wissens ja. Andere JOs haben das zwar nicht so geregelt, das Thema wurde
allerdings schon auf vielen BMVs diskutiert und iirc kam immer raus, dass es
anders irgendwie nicht geht.
An die Details erinner ich mich allerdings ehrlich gesagt nicht mehr...
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