wo steht das mit dem vorstand der untesten zuständigen Gliederung?
aber ja, durch die ständige möglichkeit den mitgliedsbeitrag wieder von
möglichen 0€ zu ändern und durch den §4 (Rechte und Pflichten der Piraten).
kommt immer ein vertrag zu stande, der nicht nur zu vorteilen des
unterzeichners ist. es wird also immer eine unterschrift benötigt.
wir jupis haben ja in unserer satzung stehn, dass man mit dem vollendetem 7
lebensjahr aktives wahlrecht bekommmt und mit dem 14. passives:
https://wiki.junge-piraten.de/wiki/Satzung#.C2.A7_4_Begr.C3.BCndung_der_Mitgliedschaft
gibt es hierfür rechtliche gründe? wie sollte sowas für die Piratenpartei
geregelt werden, wenn wir die Mitgliedschaft ab Geburt bekommen?
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