Hallo zusammen, Am Freitag, 30. November 2012, 13:14:19 schrieb Dennis Morhardt: > Die Satzungsänderungsanträge > stehen bis spätestens Samstag, 12.01.2013, in ihrer endgültigen > Fassung im Wiki. […] Das deckt sich ja nicht mit unserer Satzung > aktuell
1) Die Satzung gibt in §2 VIII vor, dass die SÄA vor Anmeldung beim Registergericht vorzulegen sind. 2) Ich würde gerne ein Hickhack mit beschlossenen Anträgen, die das FA ablehnt, vermeiden 3) Anträge an die MV nimmt der Vorstand entgegen und setzt daher im Zweifelsfall die Fristen, falls die Satzung keine genaueren Bestimmungen trifft. Daraus folgend erscheint mit die Frist für SÄA sehr sinnig UND i.S.d. Satzung. Mit freundlichen Grüßen, Florian / Branleb -- Stammtisch Freiburg Junge Piraten Freiburg
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