Neko (Simone Demmel) schrieb am Wed, 23 Apr 2003 10:57:00 +0200: > >Holger Voss ([EMAIL PROTECTED]) - Tue, Apr 22, 2003 at 09:37:58PM >+0200:> >>Als Beschuldigter ist es nicht meine Aufgabe, (Straf-)Taten >aufzukl�ren.>Ich habe bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig zu >gelten. > >Das ist die Theorie, in der Praxis ist es sehr viel schneller und >gruendlicher, wenn Du selbst beweisen kannst, dass Du es nicht warst.
Im n�chsten Schritt macht sich dann verd�chtig, wer sich nicht aktiv an der Strafverfolgung beteiligt? (Das ist nicht nur Schreckensvision, sondern heute schon �blich: Bei Massen-DNA-Tests wird von Polizei und Gesellschaft ein enormer Druck auf tausende "Verd�chtige" ausge�bt, sich "freiwillig" an DNA-Tests zu beteiligen. Die Polizei ermittelt nat�rlich verst�rkt gegen diejenigen, die sich dem Druck, die eigene "Unschuld" zu beweisen, nicht beugen.) Unschuldsvermutung und Aussageverweigerungsrecht w�ren wertlos, wenn nur Schuldige davon Gebrauch machen w�rden. - Denn damit w�ren die Schuldigen schnell identifiziert. Deshalb finde ich es sinnvoll, auch als UnschuldigeR auf diesen Rechten zu bestehen. >Der beste Beweis dafuer ist den wahren Schuldigen zu benennen. Warum sollten (abseits von "Matlock" und anderen Krimis) unschuldig Verd�chtigte schneller die tats�chlichen T�terInnen finden k�nnen, als Polizei und Staatsanwaltschaft? - Polizei und Staatsanwaltschaft haben schlie�lich wesentlich weiter gehende Kompetenzen, mehr Erfahrung, ausgebildete Spezialkr�fte mit entsprechendem Ger�t usw. Gru� Holger
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