Neko (Simone Demmel) schrieb am Wed, 23 Apr 2003 10:57:00 +0200:
>
>Holger Voss ([EMAIL PROTECTED]) - Tue, Apr 22, 2003 at 09:37:58PM
>+0200:>
>>Als Beschuldigter ist es nicht meine Aufgabe, (Straf-)Taten
>aufzukl�ren.>Ich habe bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig zu
>gelten.
>
>Das ist die Theorie, in der Praxis ist es sehr viel schneller und
>gruendlicher, wenn Du selbst beweisen kannst, dass Du es nicht warst.

Im n�chsten Schritt macht sich dann verd�chtig, wer sich nicht aktiv an
der Strafverfolgung beteiligt? (Das ist nicht nur Schreckensvision,
sondern heute schon �blich: Bei Massen-DNA-Tests wird von Polizei und
Gesellschaft ein enormer Druck auf tausende "Verd�chtige" ausge�bt, sich
"freiwillig" an DNA-Tests zu beteiligen. Die Polizei ermittelt nat�rlich
verst�rkt gegen diejenigen, die sich dem Druck, die eigene "Unschuld" zu
beweisen, nicht beugen.)
   Unschuldsvermutung und Aussageverweigerungsrecht w�ren wertlos, wenn
nur Schuldige davon Gebrauch machen w�rden. - Denn damit w�ren die
Schuldigen schnell identifiziert.
   Deshalb finde ich es sinnvoll, auch als UnschuldigeR auf diesen
Rechten zu bestehen.


>Der beste Beweis dafuer ist den wahren Schuldigen zu benennen.

Warum sollten (abseits von "Matlock" und anderen Krimis) unschuldig
Verd�chtigte schneller die tats�chlichen T�terInnen finden k�nnen, als
Polizei und Staatsanwaltschaft? - Polizei und Staatsanwaltschaft haben
schlie�lich wesentlich weiter gehende Kompetenzen, mehr Erfahrung,
ausgebildete Spezialkr�fte mit entsprechendem Ger�t usw.

Gru�


Holger

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