On Wed, 7 Jan 2004 14:35:01 +0100 (CET) Heiko Recktenwald <[EMAIL PROTECTED]> sed
> > des deutschen Polizei- und Ordnungsrechts. Der Staat kann > > nicht ohne konkreten Anlass voellig undifferenziert alle > > Buerger filmen. > > Ich denk mal, er kann nicht ohne Grund, und einen Grund hat er. Wenn "einen Grund haben" heutzutage bedeutet "ja, er könnte jemanden finden, der was getan hat", dann könntest Du auch sagen, er hat einen Grund, einfach so Deine Wohnung zu durchsuchen - schließlich könnte sich dort ein gesuchter Verbrecher befinden. Aber das kann wohl kein "konkreter Grund sein". Wenn es aber wirklich so ist, dass der "Grund" ""Ich könnte ja durch diese Technik xy finden"" ausreicht, dann a) wird wohl die normale Ermittlertätigkeit immer mehr abnehmen b) brauchen wir imho keine Diskussion mehr über Grundrechte vs. Polizeistaat führen Twister -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]