* Kai Raven wrote:
> Hallo Heiko,
>> > des deutschen Polizei- und Ordnungsrechts. Der Staat kann nicht ohne
>> > konkreten Anlass voellig undifferenziert alle Buerger filmen.
>>
>> Ich denk mal, er kann nicht ohne Grund, und einen Grund hat er.
>
> Ja welchen hat er denn?
> Verstöße und Straftaten die gerade begangen werden order begangen wurden
> wie Beschädigung von Sachen/Vandalismus, Gewalt gegen Personen, Eregung
> öffentlichen Ärgernisses, Bettlen in den Straßen...bis hin zur
> präventiven Kriminalitätsbekämfung.

Nach dem Thüringer Polzeiaufgabengesetz genügt bereits der Verdacht auf
Tätigung einer zukünftigen Straftat oder schweren Ordnungswidrigkeit, oder
Kontakt zu einer Person, die unter diesem Verdacht steht.


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