* Kai Raven wrote: > Hallo Heiko, >> > des deutschen Polizei- und Ordnungsrechts. Der Staat kann nicht ohne >> > konkreten Anlass voellig undifferenziert alle Buerger filmen. >> >> Ich denk mal, er kann nicht ohne Grund, und einen Grund hat er. > > Ja welchen hat er denn? > Verstöße und Straftaten die gerade begangen werden order begangen wurden > wie Beschädigung von Sachen/Vandalismus, Gewalt gegen Personen, Eregung > öffentlichen Ärgernisses, Bettlen in den Straßen...bis hin zur > präventiven Kriminalitätsbekämfung.
Nach dem Thüringer Polzeiaufgabengesetz genügt bereits der Verdacht auf Tätigung einer zukünftigen Straftat oder schweren Ordnungswidrigkeit, oder Kontakt zu einer Person, die unter diesem Verdacht steht. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]