> wird - sei es an der Autobahn oder auf einem oeffentlichen Platz - damit
> nachher ggf. das Band nochmal zurueckgespult werden kann, um zu sehen, was
> sich zu einem bestimmten Zeitpunkt dort abgespielt hat.

Das ist aber erst ein, gesonders zu untersuchender, ZWEITER Eingriff.

> immer Eingriffsqualitaet. Du kannst allenfalls argumentieren, dass solche
> Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt waeren, zur Verhinderung von
> Straftaten. Nachdem wir hier aber ueber eine Massnahme nach dem
> Gieskannenprinzip sprechen, duerfte die Bejahung der Verhaeltnismaessigkeit
> Schwierigkeiten bereiten.

Ich glaub, dass der erste Eingriff praktisch gar nichts ist.

Verglichen mit DNA.


H.


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