Hallo Heiko, On Wed, 7 Jan 2004 14:35:01 +0100 (CET) you wrote:
> > des deutschen Polizei- und Ordnungsrechts. Der Staat kann nicht ohne > > konkreten Anlass voellig undifferenziert alle Buerger filmen. > > Ich denk mal, er kann nicht ohne Grund, und einen Grund hat er. Du verblüffst mich immer wieder ;) Ja welchen hat er denn? Verstöße und Straftaten die gerade begangen werden order begangen wurden wie Beschädigung von Sachen/Vandalismus, Gewalt gegen Personen, Eregung öffentlichen Ärgernisses, Bettlen in den Straßen...bis hin zur präventiven Kriminalitätsbekämfung. Gut, aber selbst wenn man davon ausgeht, das solche Vorfälle Videoüberwachung nötig machen oder effizient sind - das was der Staat darf, ist doch nicht alleine am bloßen Vorliegen eines Grundes gebunden. Sprich Verhältnismäßigkeit der Mittel, informationelle Selbsbestimmung, Datenvermeidung usw. begrenzen zuerst mal schon, was der Staat darf und weiter, was er kann. In meinen Augen eine undifferenzierte und verdachtsunabhängige Videoüberwachung. -- Ciao Kai HP: http://kai.iks-jena.de/ Blog: http://rabenhorst.blogg.de/ GnuPG-Key: 0x76C65282 ICQ:146714798 -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]