> > Softwarepatente werden dadurch trotzdem nicht verhindert. > > Die Frage ist aber, ob Sie durch die Richtlinie ermoeglicht werden.
Jetzt wechselst du wieder die Frage. Diese zweite Frage ist wie schon oefters erklaert vom gewaehlten Referenzpunkt abhaengig. S. Kletter-Metapher von Lutz: die Richtlinie schlaegte einen Haken an eine Stelle, die bislang nur unter Verrenkungen erreichbar war. Wenn das EPA schon bisher seinen Auslegungsspielraum beim EPUe nach Belieben ueberdehnte, kann es dies zudem auch mit einer EU-Richtlinie tun. Das gilt umso mehr fuer eine widerspruechliche, auf EPA-Insidersprache gegruendete Richtlinie. Ex nihilo quodlibet, und fuer EPA-Neusprech ist das EPA die einzige massgebliche Auslegungsautoritaet. Wegen des Widerstandes der Patentrechtler (mit ihren Bastionen in Rat, Kommission und Rechtsausschuss des EP) ist es der demokratischen Volksvertretung verwehrt geblieben, mehr als ein Nein und einen symbolischen Gegenvorschlag zur Praxis des EPA zu liefern. Wenn diese selbe Gruppe jetzt auch noch hieraus ableitet, wir haetten nichts erreicht und das EPA sei befugt, weiter zu machen wie bisher, sehe ich darin die Logik eines Erpressers, der sich ueber seine Opfer lustig macht. Ihr seid nicht zur Gesetzgebung befugt! Bitte lasst Eure Geisel frei! Wenn in Euren Kreisen weiter auf die Autoritaet des EPA verwiesen wird, ist es zuerst Eure Pflicht, dieser illegitimen Autoritaet Widerstand zu leisten. Sonst untergrabt ihr selber Eure Stellung als Treuhaender des Rechtsstaates und duerft Euch ueber harte Worte nicht wundern. Polemik ist dann u.U. die einzige angemessene Kommunikationsform. -- Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262 Innovation statt Monopolschutz! http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/ -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]