> Ich finde ein Abgrenzungskriterium gar nicht nötig. Ich will Softwarepatente. > Allerdings - und deswegen habe ich bei den Grundlagen nochmal angefangen - > mit einer Laufzeit, die den typischen Lebenszyklen entsprechen: Zwei Jahre.
Auch dazu brauchst du ein Abgrenzungskriterium. Und du darfst das resultierende Schutzrecht nicht einmal "Patent" nennen. Denn sonst muesste es laut Art 32 TRIPs eine Laufzeit von 20 Jahren haben. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]