Am 12 Jul 2005, um 16:45 hat PILCH Hartmut geschrieben: > > sie entstammt der vom EPA im Zeitraum 1995-2000 eigens fuer den Zweck > der Richtlinie entwickelten Rechtsprechung, vor allem IBM 1-2 und > Controlling Pension Benefits System, sowie dem Trilateralen Projekt. > > > ist es naheliegend anzunehmen, dass man erst > > einmal auf die alten Grundsaetze zurueckgreifen wird. > > Sehr alt sind die nicht, und massgeblich ist dann letztlich die > EPA-Praxis.
Also nachdem das EPA nicht dem Gemeinschaftsrecht untersteht, erachte ich es nicht als naheliegend, die die EPA-Praxis fuer (allein) massgeblich zu halten. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] ----------------------------- Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html _________________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Haydstr. 2, 85354 Freising http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
