> > Sehr alt sind die nicht, und massgeblich ist dann letztlich die
> > EPA-Praxis.
> 
> Also nachdem das EPA nicht dem Gemeinschaftsrecht untersteht, erachte 
> ich es nicht als naheliegend, die die EPA-Praxis fuer (allein) 
> massgeblich zu halten.

Nachdem die Konstrukte im Ratspapier alle dem EPA-Jargon entstammen, waeren
andere Interpretationen nicht zu erwarten und auch nicht sinnvoll.

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