* Thomas Stadler wrote: > Die in der Praxis relevante Konstellation ist doch immer die: > > Jemand hat eine bestimmte IP-Adresse und weiss, dass damit zu einem > ganz bestimmten Zeitpunkt, z.B. ein Download stattgefunden hat.
Jemand hat eine bestimmte Rufnummer und weiß, daß davon zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt, z.B. ein Belästigungsanruf stattgefunden hat. > Jetzt kommt die Anfrage, an den ISP, welcher konkrete User zu diesem > Zeitpunkt mit dieser IP unterwegs war. Jetzt kommt die Anfrage, an die Telco, welcher konkrete User zu diesem Zeitpunkt diese Telefonnummer genutzt hat. > Das betrifft die Frage, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt auf welches > Ziel zugegriffen hat. Bitte? > Das Fernmeldegeheimnis ist betroffen, was noch nichts darueber aussagt, > ob die Vorratsdatenspeicherung deshalb grundrechtswidrig ist. Das Fernmeldegeheimnis gilt nicht gegenüber den Kommunikationspartner selbst. Es ist völlig normal, daß man sein Gegenüber kennt. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]