Holger Voss wrote: > Ich habe die Verfahren nicht in ihrer Gesamtheit verfolgen können, aber > soweit ich die Entscheidungen gelesen habe, halte ich die Einschätzung, > wonach die Zuordnung von dynamisch vergebenen IPs zu Personen nicht das > Fernmeldegeheimnis tangiere, für absolut unhaltbar.
Die Information, die sich aus der Existenz einer dynamisch vergebenen IP-Nummer gewinnen lässt, lässt aber keine Rückschlüsse auf das Bestehen, die Art oder die Inhalte einer Kommunikationsverbindung zu. Die Zuteilung einer IP-Nummer zeigt nur an, dass ein potentieller Terminationspunkt einer Kommunikationsverbindung existiert, so wie ein mit einem Namen versehener Briefkasten oder eine Telefonnummer im Telefonbuch. Sollte hier bereits das Fernmeldegeheimnis berührt sein, wären Briefkästen mit Namen oder Telefonnummern im Telefonbuch auch nicht mit dem Post- und Fernmeldegeheimnis vereinbar. Wenn ein Telefonnetzbetreiber registriert, ob jemand den Hörer abgenommen, d. h. eine Verbindung zum Telefonnetz hergestellt hat, ist es auch nicht möglich festzustellen, ob jemand oder wer mit wem telefoniert hat. Wenn jemand jede Woche seine Anschrift ändert, entsteht aus dem Postgeheimnis auch kein Anspruch auf Nichtzustellbarkeit von Schriftstücken. Diese Unterscheidung zwischen dynamischer und statischer IP-Nummer ist in meinen Augen nicht sinnvoll und führt an dem entscheidenden Problem vorbei: dem Speichern von Daten unterschiedlicher Informationsebenen bei unterschiedlichen End- und Zwischenstellen einer Kommunikationsverbindung. Jede Einzelinformation ist für sich vielleicht bedeutungslos, aber die Zusammenführung kann das Fernmeldegeheimnis verletzen und den Versuch anonymen Kommunizierens konterkarieren. Die Speicherung fragmentarischer Daten erleichtert das Aushebeln des Fernmeldegeheimnisses im Internet erheblich, da ein einzelnes Datum für sich das Fernmeldegeheimnis nicht berührt. Einen Brief kann man anonym versenden, man muss aber damit rechnen, keine Antwort zu bekommen, es sei denn, man hätte ein anonymes Postfach. Man kann anonym aus einer Telefonzelle anrufen, kann aber nicht zurückgerufen werden, es sei denn, die Rufnummer der Telefonzelle wäre bekannt. Ich weiß nicht, ob ein Rechtsanspruch auf ein anonymes Postfach oder eine rückrufbare Telefonzelle besteht. Sollte dies so sein, wäre auch das Recht auf anonyme Teilhabe am Internet zu gewähren. Dies ist aber keine Frage der dynamischen oder statischen IP-Nummer, sondern des Rechts auf Zuteilung eines anonymen Terminationspunktes, unabhängig von der technischen Ausgestaltung. Ob dieser anonyme Terminationspunkt der Regelzugang, wie von Dir gefordert, oder die Ausnahme, wie im Brief- und Telefonbereich, sein soll, wäre noch zu überlegen. Viele Grüße Gerhard -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]