"Thomas Stadler" schrieb:

>> Richtig. Dabei ist das Fernmeldegeheimnis nicht tangiert; vgl. die
>> inzwischen wohl herrschende Rechtsprechung zu der Auskunftserteilung
>> über die Zuordnung von dynamischen IP-Adressen zu Personen aufgrund von
>> § 113 TKG.
>
> Ich kenne diese Rechtsprechung und halte sie fuer falsch.

Ich nicht. :)

> Sind bisher m.W. auch nur Landgerichte.

Klar, da endet eben der Beschwerderechtsweg; allerdings sind sich da
Landgericht in Bayern, Ba-Wü, NRW und Hamburg recht einig, so weit ich
sehe. Und wir diskutieren hier ja gerade auch eine (nur) landgerichtliche
Entscheidung.

> Das wird m.E. weder hoechstrichterlich noch 
> beim BVerfG Bestand haben.

Warten wir's ab; ich denke schon. Die Begründung der abweichenden
Auffassung trägt m.E. nicht.

-thh

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