"Thomas Stadler" schrieb: >> Richtig. Dabei ist das Fernmeldegeheimnis nicht tangiert; vgl. die >> inzwischen wohl herrschende Rechtsprechung zu der Auskunftserteilung >> über die Zuordnung von dynamischen IP-Adressen zu Personen aufgrund von >> § 113 TKG. > > Ich kenne diese Rechtsprechung und halte sie fuer falsch.
Ich nicht. :) > Sind bisher m.W. auch nur Landgerichte. Klar, da endet eben der Beschwerderechtsweg; allerdings sind sich da Landgericht in Bayern, Ba-Wü, NRW und Hamburg recht einig, so weit ich sehe. Und wir diskutieren hier ja gerade auch eine (nur) landgerichtliche Entscheidung. > Das wird m.E. weder hoechstrichterlich noch > beim BVerfG Bestand haben. Warten wir's ab; ich denke schon. Die Begründung der abweichenden Auffassung trägt m.E. nicht. -thh -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]