Florian Effenberger schrieb:

> dass das juristisch bestenfalls grenzwertig ist, weißt du. Schweigen ist
> keine Zustimmung...
> 

Stimmt grundsätzlich, aber gerade in langanhaltenden
"Geschäftsbeziehungen" gibt es Hinweispflichten etc.. Wenn ich
redlicherweise eine ablehnende Antwort erwarten darf, kann Schweigen
sehr wohl als konkludente Zustimmung gewertet werden, zumal wenn diese
dem mutmaßlichen Willen entspricht. Es ist dann eben mit Treu und
Glauben unvereinbar, den anderen "ins offene Messer rennen zu lassen".

Wenn ich Dir als guter Nachbar in der Vergangenheit öfter den Rasen
gemäht habe, und ich Dir sage, dass ich dies am kommenden Samstag wieder
tun werde, weil er ja schon ziemlich hoch sei, und Du sagst dazu nichts,
was nicht weiter verwundert, weil Du eh' ein wenig wortkarg bist, und Du
verklagst mich anschließend auf Schadensersatz wegen Sachbeschädigung
und zukünftige Unterlassung, wie hoch würdest Du Deine Prozesschancen
einschätzen?

Abgesehen davon würde ich es mir als reputables Unternehmen mehr als
zweimal überlegen, nach einen solchen Schreiben erst zu schweigen und
dann zu klagen. Gibt nicht nur ganz schlechte Presse, sondern ein
Prozesserfolg ist auch noch ziemlich ungewiss und ein verlorener Prozess
gäbe noch schlechtere Presse.

Beim Schadensersatz käme auch noch der Einwand aus § 254 I BGB.

Ich denke daher, dass mein Vorschlag zwar nicht alle Risiken vollständig
beseitigen, aber auf ein hinnehmbares Maß reduzieren kann.

Gruß
Michael


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