Florian Effenberger schrieb: > dass das juristisch bestenfalls grenzwertig ist, weißt du. Schweigen ist > keine Zustimmung... >
Stimmt grundsätzlich, aber gerade in langanhaltenden "Geschäftsbeziehungen" gibt es Hinweispflichten etc.. Wenn ich redlicherweise eine ablehnende Antwort erwarten darf, kann Schweigen sehr wohl als konkludente Zustimmung gewertet werden, zumal wenn diese dem mutmaßlichen Willen entspricht. Es ist dann eben mit Treu und Glauben unvereinbar, den anderen "ins offene Messer rennen zu lassen". Wenn ich Dir als guter Nachbar in der Vergangenheit öfter den Rasen gemäht habe, und ich Dir sage, dass ich dies am kommenden Samstag wieder tun werde, weil er ja schon ziemlich hoch sei, und Du sagst dazu nichts, was nicht weiter verwundert, weil Du eh' ein wenig wortkarg bist, und Du verklagst mich anschließend auf Schadensersatz wegen Sachbeschädigung und zukünftige Unterlassung, wie hoch würdest Du Deine Prozesschancen einschätzen? Abgesehen davon würde ich es mir als reputables Unternehmen mehr als zweimal überlegen, nach einen solchen Schreiben erst zu schweigen und dann zu klagen. Gibt nicht nur ganz schlechte Presse, sondern ein Prozesserfolg ist auch noch ziemlich ungewiss und ein verlorener Prozess gäbe noch schlechtere Presse. Beim Schadensersatz käme auch noch der Einwand aus § 254 I BGB. Ich denke daher, dass mein Vorschlag zwar nicht alle Risiken vollständig beseitigen, aber auf ein hinnehmbares Maß reduzieren kann. Gruß Michael --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [email protected] For additional commands, e-mail: [email protected]
