Hallo,

michael wrote on 2010-10-22 09.53:
Wenn ich auf die von mir vorgeschlagene Anfrage_keine_  Antwort erhalte,
kann ich davon ausgehen, dass der Markenrechtsinhaber keine Einwände
gegen die Benutzung der Marke hat.

dass das juristisch bestenfalls grenzwertig ist, weißt du. Schweigen ist keine Zustimmung...

Viele Grüße
Flo

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