Hi,

> Nun ja - "to the extent permitted by applicable law" ist dann auch nach wie 
> vor auch der kommerzielle Einsatz; der ist ja nicht gesetzlich verboten [...]

Es geht ja nicht um die Nutzung, sondern um die Haftung.

CRA verbietet nicht die Nutzung, sondern den Haftungsausschluss.

Damit ist "without warranty, to the extent permitted by applicable law" 
vollkommen korrekt und anwendbar: Bei kommerzieller Nutzung darf die Haftung 
nicht ausgeschlossen werden.

Worauf du hinauswillst ist, glaube ich, dass dann eben in der Lizenz zusätzlich 
geregelt sein sollte, dass eine kommerzielle Nutzung ohne Wartungsvertrag 
ausgeschlossen ist.

Das sehe ich nicht so – es ist nicht Aufgabe des Urhebers, und auch nicht des 
Urheber*rechts*, sich mit anderen Rechtsbereichen auseinanderzusetzen oder zu 
überlegen, wer wo die Software einsetzen darf.

Stattdessen sollte das CRA die Verantwortung zum Nutzer verschieben: Wenn ich 
Software kommerziell nutzen will, brauche ich eben nicht nur eine Lizenz, 
sondern auch einen Wartungsvertrag oder muss erklären, die Haftung selber zu 
übernehmen.

M.M.n. spielt bei nichts davon der Urheber oder die Lizenz eine Rolle. Nur, 
wenn ich eben will, dass mein Code in der EU kommerziell genutzt werden darf, 
dann muss ich eben zusätzlich zur Lizenz auch einen Wartungsvertrag anbieten. 
Muss ich aber nicht. So würde ich mir das wünschen.

-nik
-- 
Dominik George
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