Hallo Jonny,

wenn Du Dir die verlinkte Seite durchgesehe hast, dann bist Du an eine
Stelle gekommen an der er um die Fernwirkung von Blitzen geht. Hier wird
deutlich aufgezeigt dass die wirksame Fläche (die ist bei der Induktion
eine wichtige Größe) bei einseitiger Auflegung erheblich größer ist. Damit
wird die Fernwirkung eines Blitzes deutlich erhöht.

Die Schlussfolgerung: Schirme beidseitig auflegen.

Wenn in Deinem Beispiel der Fehler im Rack liegt hat man überall an den
Enden der Datenleitung eine gefährliche Spannung zwischen Schirm und dem
Gehäuse des Netzwerkgerätes (zugegebenermaßen ein eher seltener Fehler).

Hier, beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik:

https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKataloge/Inhalt/_content/m/m01/m01039.html

habe ich noch eine interessante Info gefunden. Es steht dort genau das, was
ich im Verlauf der Diskussion geschrieben habe.

Zitat: "Ausgleichsströme können im TN-C-System vermieden werden, indem nur
solche IT-Geräte über geschirmte Datenleitungen miteinander verbunden
werden, die an einer gemeinsamen Elektro-Verteilung angeschlossen sind."

Interessant ist, dass man dort schreibt, dass die Normen die beidseitige
Auflegung des Schirms fordern, aber keine Norm genannt wird (da bin ich
noch auf der Suche).

Man schreibt dann aber dass das Einseitige Auflegen vorgeschlagen wird.

Zitat: "Als Maßnahme gegen Ausgleichsströme im TN-C- bzw. TN-CS-System wird
häufig das ausschließlich einseitige Auflegen der Schirmung von
Datenleitungen vorgeschlagen. Hinsichtlich der Ausgleichsströme ist dieses
Vorgehen auch tatsächlich wirksam. Aus anderen Gründen sollte dieses Mittel
aber als absolute Ausnahme äußerst restriktiv angewandt werden"

Meine Meinung:

Existiert aber eine Norm die das beidseitige Auflegen fordert, dann ist die
Norm "Stand der Technik" und muss eingehalten werden.

@Steffen, am Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik dürfte
eigentlich kein Schulleiter Zweifel haben! Oder?

Gruß

Alois

Am 13. April 2016 um 23:33 schrieb jonny <jo...@bzt.de>:

> hi,
>
> Ein Gerät mit Netzwerkleitung hat wegen eines Schutzleiterbruchs kein
>> Erdpotential und zusätzlich einen Körperschluß. Wenn der Schirm an dem
>> Gerät aufgelegt ist und an der anderen Seite nicht, dann besteht eine
>> lebensgefährliche Spannung am anderen Ende. Die Idee Schirmungen einseitig
>> aufzulegen um "Brumm" zu vermeiden hat Musiker schon das Leben gekostet.
>>
> wenn da keiner fummelt, kommt er auch nicht an spannungsführende teile.
> denn die spannung würde ja in dem fall nur innerhalb der netzwerkdose am
> kabelschirm, der dort nicht aufgelegt ist, anstehn...
> :)
> aber ich habe es eh unpräzise ausgedrückt.
> ich meine mit "auf einer seite" maximal das patchfeld und nicht die
> gerätedose. und das patchfeld hat dann als passives element eine erdung.
> und die geräte und switches sind alle mit utp kabel angeschlossen...
> zumindest abbrennen wird dann nichts mehr :)
>
> aber ich lasse solche kabel eh verlegen, also ist es dann sowieso ein
> pal...
>
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