Hallo Dirk,

DIN 50173 und DIN 50174 wäre meine Antwort, bzw. einleitender Satz o.a.
> Link ;-)


das habe ich inzwischen auch gelesen. Da ich aber von Haus aus Elektriker
bin suche ich immer nach VDE-Bestimmungen.

Nicht "Stand der Technik", sondern (a).a.R.d.T. : allgemein
> anerkannten Regeln der Technik


genau das meinte ich ;-).

Gruß

Alois

Am 14. April 2016 um 09:08 schrieb Dirk Zöllner <dirkzoell...@gmail.com>:

> Hallo Alois,
>
> Am 14.04.16 schrieb Alois Raunheimer <alois.raunhei...@gmail.com>:
>
> >
> https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKataloge/Inhalt/_content/m/m01/m01039.html
>
>
> > Interessant ist, dass man dort schreibt, dass die Normen die beidseitige
> > Auflegung des Schirms fordern, aber keine Norm genannt wird (da bin ich
> > noch auf der Suche).
>
> DIN 50173 und DIN 50174 wäre meine Antwort, bzw. einleitender Satz o.a.
> Link ;-)
>
>
> > Man schreibt dann aber dass das Einseitige Auflegen vorgeschlagen wird.
> >
> > Zitat: "Als Maßnahme gegen Ausgleichsströme im TN-C- bzw. TN-CS-System
> wird
> > häufig das ausschließlich einseitige Auflegen der Schirmung von
> > Datenleitungen vorgeschlagen. Hinsichtlich der Ausgleichsströme ist
> dieses
> > Vorgehen auch tatsächlich wirksam. Aus anderen Gründen sollte dieses
> Mittel
> > aber als absolute Ausnahme äußerst restriktiv angewandt werden"
> >
>
> >
> > Existiert aber eine Norm die das beidseitige Auflegen fordert, dann ist
> die
> > Norm "Stand der Technik" und muss eingehalten werden.
>
> Nicht "Stand der Technik", sondern (a).a.R.d.T. : allgemein
> anerkannten Regeln der Technik
>
> vgl. das Schaubild (http://www.bosy-online.de/a-R-d-T.htm)
>
>
> VG
> Dirk
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