Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Hallo Steffen, Am 20.03.2015 um 12:56 schrieb Steffen Auer: > du meinst eher verkrampftes Verhalten?!? Ironie pur :-) > > Viele Grüße, @Steffen: lass Dich nicht stressen > > ist leichter gesagt als getan, zumal ich mich eh gerne in Dinge rein > verbeiße ;-) Ja, das hat der ein oder andere schon mitbekommen :-) Umso schöner, dass Du immer noch hier (und in Amt und Würden) bist! Viele Grüße, Thomas ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
-BEGIN PGP SIGNED MESSAGE- Hash: SHA1 Hallo zusammen, Am 19.03.2015 um 23:23 schrieb Thomas Schröder: > Da hätten wir doch schon eine Lösung: ins Büro zitieren, das > Dokument genüsslich vorlesen (kann man natürlich weglassen) und die > Aushändigung samt formeller Belehrung protokollieren. Dann pfeife > ich auf die Unterschrift und schüttel max. 1,27mal den Kopf über > dieses äußerst kollegiale und entkrampfte Verhalten. du meinst eher verkrampftes Verhalten?!? Die Chefin hat jetzt in Abstimmung mit dem Schulamt folgendes Vorgehen festgelegt: - - Der Zugang ins päd. Netz wird für den Kollegen gesperrt - - Für die Erstellung von dienstlichen Dokumenten kann er die Standalone-Zeugnis-PCs verwenden. - - Um das CAD-Programm auch in seinem Unterricht benutzen zu können, darf er sich mit dem für die Notebooks vorhandenen lokalen Benutzer anmelden. Damit hat er keinen Zugriff auf Schulkonsole, Internet, Home- und Tauschlaufwerke etc. - - Internetzugriff erhalten seine Schüler, indem ein parallel unterrichtender Kollege es freischaltet (darüber kann man sich streiten, da es andere mitbelastet) - - Die Nutzung von fremden Zugängen (auch der Schüler) ist ihm untersagt (zumal diese, wenn sie es gewähren, selbst gegen die Nutzungsvereinbarung verstoßen würden; ich gehe aber davon aus, dass hier das Schlupfloch liegen wird, denn welcher Schüler widersetzt sich einer entsprechenden Aufforderung durch seine Lehrkraft) - - Seine Einschränkungen und Pflichten bekommt er schriftlich ausgehändigt. Somit hat der Kollege zumindest erschwerte Bedingungen, die ihm vielleicht dann doch zu denken geben. > Viele Grüße, @Steffen: lass Dich nicht stressen ist leichter gesagt als getan, zumal ich mich eh gerne in Dinge rein verbeiße ;-) Viele Grüße Steffen - -- Wir sind nicht nur nett, wir sind sogar linuxmuster.net Mein System: - - virtualisiert mit Proxmox 3.4 - - linuxmuster.net 6.0 - - IPFire 2.17 - - Linbo 2.1.10-0 - - Ubuntu 12.04-Client - - Erweiterungen: Chillispot, Pykota, MRBS und OpenSchulportfolio - - Moodle extern (Belwue) per ldaps angebunden Note: No Microsoft programs were used in the creation or distribution of this message. If you are using a Microsoft program to view this message, be forewarned that I am not responsible for any harm you may encounter as a result. - Diese E-Mail ist mit OpenPGP signiert. Der öffentliche Schlüssel zur Überprüfung der Signatur ist hier hinterlegt: pool.sks-keyservers.net - -BEGIN PGP SIGNATURE- Version: GnuPG v1 iQEcBAEBAgAGBQJVDArhAAoJEBhc6lDKYVtJBvsH/2TKcyCwhIbKzcg1j9cpHpA1 l5xQvGGLciOOBwQD6+4MXM7F4gJ0AeJ3mdORWSRZFygKqxrLg4IkqQgSGjfqNVZO DrV9hrmk/DTgl3IeHEbBrvMc1mSjR1zmvTElkcAOF28TrhtOBcEYqdVxUxtbca47 nwdD8HiDDAEk7YR1oAX7puhtU1Gh0k5nc34UtBzDR0v/Y70HxiQJn5baqxUzUmAa cONDT0n+X3JPaE4zTItWv0Vzww2SgDB/CV8WJbuWrr5wpBWTNqU+6hJVhk8Cc3Pz zVsXTe7BPCuOUpe3wEam87/r4VaJU21bGGq49qQlHRw3s7K0LRQbQvVISYuCb1s= =XfRa -END PGP SIGNATURE- ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Hallo, Gregor, Du meintest am 19.03.15: > hat > hier eigentlich schon mal jemand hinterfragt ob bzw. in wie weit die > kleinere Version der Vorratsdatenspeicherung (also das angeordnete > _anlasslose_ Logging der Nutzung) in den Schulen überhaupt mit > unserer Rechtsordnung vereinbar ist? Natürlich ist sie das! Schulen sind gegenüber der allermeisten Schülern zur Aufsicht verpflichtet, und an jeder Schule sollte jeder Nutzer des pädagogischen Netzes (Schüler, Lehrer, Sonstige) in der Nutzungs-Vereinbarung unterschrieben haben, dass er weiss, dass die Daten mitgeloggt werden. Schule ist kein "Internet Service Provider" (solange sie die pur private Nutzung untersagt). Viele Gruesse! Helmut ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Hallo, Wolfgang, Du meintest am 19.03.15: > mir ist zwar nicht klar, was an dem Satz > Die schriftliche Anerkennung der Nutzungsordnung > durch die Lehrkräfte ist Voraussetzung für die Nut > zung der EDV-Einrichtung und des Internets zu > privaten Zwecken > nicht eindeutig ist (S.318 unten) - aber sei's drum. Irgendwer hat > immer eine andere Meinung. Das betrifft "private Zwecke". Da wird nichts über schulische oder unterrichtliche Zwecke gesagt. Viele Gruesse! Helmut ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
hallo, > Am 19.03.2015 um 22:20 schrieb M. Resch: >> Die Unterschift ist nur eine Bestätigung, dass er die Nutzungsordnung >> erhalten hat. >> Alternativ kann die SL diese ihm einfach aushändigen und das protokollieren. > > Da hätten wir doch schon eine Lösung: ins Büro zitieren, das Dokument > genüsslich vorlesen (kann man natürlich weglassen) und die Aushändigung > samt formeller Belehrung protokollieren. genau. das nennt sich dann dienstanweisung und nicht nutzervereinbarung. m.e. gehören soche sachen wie nutzungsbedingungen fürs schulnetz sowieso als dienstanweisung verfasst. dass dies im allgemeinen als eine "nutzungsvereinbarung mit zustimmender unterschrift" realisiert wird, ist m.e. lediglich zur vermeidung von animositäten der lehrer gut, damit sie sich der illusion hingeben können, eine wahl zu haben. sowas gäbe es in der privatwirtschaft NIRGENDS. da werden keine "würden sie sich bitte an unsere regeln halten, bittebitte" vereinbarungen rausgegeben, sondern verpflichtende regeln und anweisungen. denen hat der arbeiter folge zu leisten, oder er fliegt. ende. jonny ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Hallo Martin, hallo Liste, hallo leidgeplagter Steffen :-) Am 19.03.2015 um 22:20 schrieb M. Resch: > Die Unterschift ist nur eine Bestätigung, dass er die Nutzungsordnung > erhalten hat. > Alternativ kann die SL diese ihm einfach aushändigen und das protokollieren. Da hätten wir doch schon eine Lösung: ins Büro zitieren, das Dokument genüsslich vorlesen (kann man natürlich weglassen) und die Aushändigung samt formeller Belehrung protokollieren. Dann pfeife ich auf die Unterschrift und schüttel max. 1,27mal den Kopf über dieses äußerst kollegiale und entkrampfte Verhalten. Und danach (ganz wichtig) verzichte ich auf jegliche Form von Ärger, weil mein Leben viel schöner und entspannter ist und bleiben soll als das von solchen Korintenkackern :-) Viele Grüße, @Steffen: lass Dich nicht stressen - und gute Nacht zusammen, Thomas ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Am 19.03.2015 um 20:55 schrieb Wolfgang Höfer: > WENN er NACHWEISLICH nur unterrichtliche Dinge mit dem Internet macht > (als keine privaten Mails abholt, ...) Dann muss er wohl nichts > unterschreiben. > Ich finde, dass für diesen Nachweis er zuständig ist - und damit du > das kontrollieren kannst, muss er den Einblick in die Logs genehmigen > - finde ich . Hinweis am Rande: Die Nichtexistenz einer Sache ist per Definition nicht beweisbar (ansonsten hätten wir uns in der Geschichte der Menschheit reichlich vorgenommenes Blutvergießen über 'gibt höheres Wesen (oder nicht)' sparen können). Es gibt ohne sinnvollen Grund (= in Vergangenheit aufgetretene Probleme) auch keinerlei (weder rechtlich noch moralisch haltbare) Begründung Vorratsdatenspeicherung in der Schule zu etablieren. Meiner Ansicht nach muss niemand in Regelungen einwilligen welche klein-NSA bei den zu benutzenden Arbeitsgeräten legitimieren sollen. Wenn er diesen Zettel nicht unterschreiben will dann muss er es nicht, falls doch dann wäre ich sehr interessiert zu erfahren mit welcher Begründung er das sollte. > ... man solle ihm zeigen, wo steht, > dass er zu so was verpflichtet sei/werden kann. Wenn jemand einen Zettel unterschrieben haben möchte dann liest man den und falls da etwas steht was nicht passt dann lässt man es - sollte jemand kommen und mich zu etwas (aus meiner Sicht) nötigen wollen hört dieser auch nur die Frage nach der Rechtsgrundlage. Was ist daran auszusetzen? Und eine ernstgemeinte Frage: In einer Nummer größer hatte das Verfassungsgericht und er EUGH dem ja schon den Gnadenschuss gesetzt (auch wenn das von laut schreienden rechten Sicherheitspolitikern geflissentlich ignoriert wird) - hat hier eigentlich schon mal jemand hinterfragt ob bzw. in wie weit die kleinere Version der Vorratsdatenspeicherung (also das angeordnete _anlasslose_ Logging der Nutzung) in den Schulen überhaupt mit unserer Rechtsordnung vereinbar ist? Gregor ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Hallo Martin, hallo Steffen, wenn man es so sieht, ist es egal, ob ein Lehrer die Nutzungsvereinbarung unterschreibt - sie gilt trotzdem! Dem widerspricht der betreffende Kollege wohl auch nicht, so wie ich Steffen verstanden habe (wenn doch - auch egal!). Für die SchülerInnen ist es wichtig, dass sie sich durch ihre Unterschrift zu ihrer Verantwortung für das bekennen, was sie im Schulnetzwerk machen. Dies ist jedoch in erster Linie eine pädagogische Maßnahme. Selbst wenn man die Eltern bei Minderjährigen mit unterschreiben lässt, würde man sie für Ansprüche, die aus einem Fehlverhalten ihres Kindes entstanden wären, kaum haftbar machen können - wir hatten ja zum Tatzeitpunkt die Aufsicht ;-) Für KollegInnen (und Eltern) haben wir keinen Erziehungsauftrag. Gruß Jürgen Am 19.03.2015 um 22:20 schrieb M. Resch: > Hallo Steffen, > >> ein Fachlehrer, den wir - wie aus vielfältigen Gründen der Querulanz >> und Verweigerung das gesamte Kollegium und SL einer Meinung sind - >> *leider* nach seinem Sabattjahr zugewiesen bekommen haben, verweigert >> die Nutzungsvereinbarung für die EDV zu unterschreiben und beruft sich >> auf seinen Beamtenstatus, dass mit dem "alles abgegolten" sei. > da hat er m.E. Recht, denn die Nutzungsvereinbarung ist eigentlich eine > Nutzungsordnung, an die er sich als Beamter halten muss, wenn sein > Dienstvorgesetzter, > also die SL, ihn dazu im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, verpflichtet. > Wenn die Nutzungsordnung auf geltende Verwaltungsvorschriften und geltendes > Recht > basiert, ist sie für den Beamten gültig - die Nutzungsordnung stellt somit > nur eine Art > verständliche Zusammenfassung dar. > > Die Unterschift ist nur eine Bestätigung, dass er die Nutzungsordnung > erhalten hat. > Alternativ kann die SL diese ihm einfach aushändigen und das protokollieren. > > Das Loggen ist m.E. aufgrund der Dienstaufsichtspflicht der SL zulässig, auch > ohne > Einwilligung, nur informiert muss darüber werden. Zusätzlich ist das Logging > für den > technischen Betrieb eines Netzwerkes m.E. notwendig. > Für das Logging ist dann auch die SL verantwortlich, nicht der > Netzwerkberater, der von der > SL dazu den Auftrag erhalten hat. > > siehe: http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/form/netz/ > > Z.B. muss er sich als Techniklehrer automatisch an alle technischen > Sicherheitsbestimmungen halten, auch ohne dass er diese "unterschreibt". > > Nur für Dinge, wie z.B. die private Nutzung benötigt man eine "Vereinbarung". > > Grüße, > Martin > > ___ > linuxmuster-user mailing list > linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net > https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user > ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Hallo Steffen, eigentlich gehörte so eine kollegiale Auseinandersetzung nicht in diese "Öffentlichkeit". Aber für diese Erkenntnis ist es nun zu spät. Helmut bringt es auf den Punkt: Die Entscheidung über den Zugang oder keinen zum pädagogischen Netzwerk ohne Unterschrift unter die Nutzungsvereinbarung trifft die Schulleitung. In Deiner Situation würde ich sie dabei nicht einmal "beraten" (jedenfalls nicht so, dass klar ist, dass ich es hätte ...). Sie ist der rechtlich verantwortliche Anschlussinhaber für den Internetzugang. Außerdem ist die SchulleiterIn die verantwortliche Führungskraft für den Kollegen. Technisch wäre es eventuell eine Lösung, dass der Kollege wohl Zugriff auf das interne Netzwerk kommt, damit er es für seinen CAD-Unterricht nutzen und so seinen dienstlichen Verflichtungen nachkommen kann, nicht jedoch auf das Internet. (Na klar benutzt man im Unterricht auch das WWW ...). Gruß Jürgen Am 19.03.2015 um 22:04 schrieb Helmut Hullen: > Hallo, Wolfgang, > > Du meintest am 19.03.15: > >> in >> https://www.mebis.bayern.de/wp-content/uploads/2012/09/kmbek_edv-nutz >> ung+internet_2012-09-12.pdf >> auf Seite 8 (Punkt 7.2 letzter Absatz rechte Spalte) lese ich (ohne >> Jurist zu sein): >> Daher ist die >> vorherige Einwilligung der Lehrkraft Voraussetzung >> für eine Zulassung zur Nutzung der EDV-Einrichtung >> und des Internets zu privaten Zwecken. Die Lehrkraft >> kann die Einwilligung jederzeit widerrufen. Im Falle >> des Widerrufs ist die Nutzung der EDV-Einrichtung >> und des Internets zu privaten Zwecken nicht mehr ge >> stattet > >> WENN er NACHWEISLICH nur unterrichtliche Dinge mit dem Internet macht >> (als keine privaten Mails abholt, ...) Dann muss er wohl nichts >> unterschreiben. > ??? > Es ist mindestens üblich, dass im Rahmen einer betrieblichen > Vereinbarung jeder Benutzer des "pädagogischen Netzes" (hier: > insbesondere jeder nutzungswillige Lehrer) zu unterschreiben hat, dass > er das System "nur für unterrichtliche Zwecke" benutzen wird. > > Wer nicht unterschreibt, der kann/darf (mal die juristische > Belastbarkeit einer solchen Vereinbarung unterstellt) das "pädagogische > Netz" nicht benutzen. > > Aber das sollten bitteschön die Juristen des Kultusministeriums in > Zusammenarbeit mit dem Landesdatenschutzbeauftragten prüfen, das geht > über die Kompetenz einer einzelnen Schule weit hinaus. > > Ach ja: die private Nutzung der schulischen DV-Anlage ist rein rechtlich > ein brisantes Gebiet. Wurde auch hier bereits mehrfach erörtert. > Aber das berührt den hier beklagten Fall nicht. > > - > > Im konkreten Fall: wer keinen Account hat, der dürfte die schulischen > Rechner schon rein technisch nicht benutzen können. Und den Account > vergibt (oder sperrt) der Systembetreuer im Auftrag der Schulleitung. > > Viele Gruesse! > Helmut > > ___ > linuxmuster-user mailing list > linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net > https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user > ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Hallo Steffen, > ein Fachlehrer, den wir - wie aus vielfältigen Gründen der Querulanz > und Verweigerung das gesamte Kollegium und SL einer Meinung sind - > *leider* nach seinem Sabattjahr zugewiesen bekommen haben, verweigert > die Nutzungsvereinbarung für die EDV zu unterschreiben und beruft sich > auf seinen Beamtenstatus, dass mit dem "alles abgegolten" sei. da hat er m.E. Recht, denn die Nutzungsvereinbarung ist eigentlich eine Nutzungsordnung, an die er sich als Beamter halten muss, wenn sein Dienstvorgesetzter, also die SL, ihn dazu im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, verpflichtet. Wenn die Nutzungsordnung auf geltende Verwaltungsvorschriften und geltendes Recht basiert, ist sie für den Beamten gültig - die Nutzungsordnung stellt somit nur eine Art verständliche Zusammenfassung dar. Die Unterschift ist nur eine Bestätigung, dass er die Nutzungsordnung erhalten hat. Alternativ kann die SL diese ihm einfach aushändigen und das protokollieren. Das Loggen ist m.E. aufgrund der Dienstaufsichtspflicht der SL zulässig, auch ohne Einwilligung, nur informiert muss darüber werden. Zusätzlich ist das Logging für den technischen Betrieb eines Netzwerkes m.E. notwendig. Für das Logging ist dann auch die SL verantwortlich, nicht der Netzwerkberater, der von der SL dazu den Auftrag erhalten hat. siehe: http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/form/netz/ Z.B. muss er sich als Techniklehrer automatisch an alle technischen Sicherheitsbestimmungen halten, auch ohne dass er diese "unterschreibt". Nur für Dinge, wie z.B. die private Nutzung benötigt man eine "Vereinbarung". Grüße, Martin ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Hi, mir ist zwar nicht klar, was an dem Satz Die schriftliche Anerkennung der Nutzungsordnung durch die Lehrkräfte ist Voraussetzung für die Nut zung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken nicht eindeutig ist (S.318 unten) - aber sei's drum. Irgendwer hat immer eine andere Meinung. Aber die Frage ist ja, welchen Teil der Kollege verweigert. Mehr werd ich zu dem Thema nicht beisteueren, da es kompetentere Menschen hier in der Liste gibt Am 19.03.2015 um 22:04 schrieb Helmut Hullen: Hallo, Wolfgang, Du meintest am 19.03.15: in https://www.mebis.bayern.de/wp-content/uploads/2012/09/kmbek_edv-nutz ung+internet_2012-09-12.pdf auf Seite 8 (Punkt 7.2 letzter Absatz rechte Spalte) lese ich (ohne Jurist zu sein): Daher ist die vorherige Einwilligung der Lehrkraft Voraussetzung für eine Zulassung zur Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken. Die Lehrkraft kann die Einwilligung jederzeit widerrufen. Im Falle des Widerrufs ist die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken nicht mehr ge stattet WENN er NACHWEISLICH nur unterrichtliche Dinge mit dem Internet macht (als keine privaten Mails abholt, ...) Dann muss er wohl nichts unterschreiben. ??? Es ist mindestens üblich, dass im Rahmen einer betrieblichen Vereinbarung jeder Benutzer des "pädagogischen Netzes" (hier: insbesondere jeder nutzungswillige Lehrer) zu unterschreiben hat, dass er das System "nur für unterrichtliche Zwecke" benutzen wird. Wer nicht unterschreibt, der kann/darf (mal die juristische Belastbarkeit einer solchen Vereinbarung unterstellt) das "pädagogische Netz" nicht benutzen. Aber das sollten bitteschön die Juristen des Kultusministeriums in Zusammenarbeit mit dem Landesdatenschutzbeauftragten prüfen, das geht über die Kompetenz einer einzelnen Schule weit hinaus. Ach ja: die private Nutzung der schulischen DV-Anlage ist rein rechtlich ein brisantes Gebiet. Wurde auch hier bereits mehrfach erörtert. Aber das berührt den hier beklagten Fall nicht. - Im konkreten Fall: wer keinen Account hat, der dürfte die schulischen Rechner schon rein technisch nicht benutzen können. Und den Account vergibt (oder sperrt) der Systembetreuer im Auftrag der Schulleitung. Viele Gruesse! Helmut ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Hallo, Wolfgang, Du meintest am 19.03.15: > in > https://www.mebis.bayern.de/wp-content/uploads/2012/09/kmbek_edv-nutz > ung+internet_2012-09-12.pdf > auf Seite 8 (Punkt 7.2 letzter Absatz rechte Spalte) lese ich (ohne > Jurist zu sein): > Daher ist die > vorherige Einwilligung der Lehrkraft Voraussetzung > für eine Zulassung zur Nutzung der EDV-Einrichtung > und des Internets zu privaten Zwecken. Die Lehrkraft > kann die Einwilligung jederzeit widerrufen. Im Falle > des Widerrufs ist die Nutzung der EDV-Einrichtung > und des Internets zu privaten Zwecken nicht mehr ge > stattet > WENN er NACHWEISLICH nur unterrichtliche Dinge mit dem Internet macht > (als keine privaten Mails abholt, ...) Dann muss er wohl nichts > unterschreiben. ??? Es ist mindestens üblich, dass im Rahmen einer betrieblichen Vereinbarung jeder Benutzer des "pädagogischen Netzes" (hier: insbesondere jeder nutzungswillige Lehrer) zu unterschreiben hat, dass er das System "nur für unterrichtliche Zwecke" benutzen wird. Wer nicht unterschreibt, der kann/darf (mal die juristische Belastbarkeit einer solchen Vereinbarung unterstellt) das "pädagogische Netz" nicht benutzen. Aber das sollten bitteschön die Juristen des Kultusministeriums in Zusammenarbeit mit dem Landesdatenschutzbeauftragten prüfen, das geht über die Kompetenz einer einzelnen Schule weit hinaus. Ach ja: die private Nutzung der schulischen DV-Anlage ist rein rechtlich ein brisantes Gebiet. Wurde auch hier bereits mehrfach erörtert. Aber das berührt den hier beklagten Fall nicht. - Im konkreten Fall: wer keinen Account hat, der dürfte die schulischen Rechner schon rein technisch nicht benutzen können. Und den Account vergibt (oder sperrt) der Systembetreuer im Auftrag der Schulleitung. Viele Gruesse! Helmut ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Hi Steffen, noch was...: Er kenne keine Schule mit so was und man solle ihm zeigen, wo steht, dass er zu so was verpflichtet sei/werden kann. Ein typischer Querulant, Besserwisser, Gesetzesberufer. Das hatten wir hier ja auch schon: nur weil das vielleicht tatsächlich nicht irgendwo so konkret steht, heißt es ja nicht, dass es nicht gültig ist! Wie war das Beispiel? Es steht ja auch nirgends, dass ich bei Lidl nicht in's Kühlregal pinkeln darf... Das Problem wird nur sein, das Du in so einem Fall keinen Jurist findest, der sich auf das Glatteis begibt 7 das Rückgrat hat, hier eine definitive, konkrete Aussage zu treffen. Viele Grüße, Jochen Rupp KKS Esslingen ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Hallo Steffen, leider kann ich Dir auch keinen jurisitisch-wasserdichten Rat geben aber ich stehe voll hinter Dir! Ein kleiner Argumentationsansatz könnte vielleicht sein: 1. Wenn dieser Kollege personenbezogene Schülerdaten auf einem Privatgerät verarbeitet, muss er ja auch diesen hier diskutierten Wisch unterschreiben oder die Verarbeitung ansonsten unterlassen! Will sagen, hier nutzt ihm sein 43 Jahre alter Beamtenschwur ja auch nichts! -> Parallele zu Eurer Nutzungsvereinbarung!? 2. Er kann das Arbeiten mit Schulrechnern natürlich auch komplett unterlassen (wobei er dann u.U. auch seine Dienstpflichten verletzen würde?), dann müsste er auch die Nutzerordnung nicht unterschreiben. Das will er ja aber auch nicht!? Bzw kann es nicht, da er ja CAD etc macht. Hm, könnte ihn da nicht die Schulleitung von diesem Fach entbinden, da er ja nicht bereit ist, die entsprechende Vereinbarung zu unterschreiben? Sicherlich findet man etwas Anderes "Wichtiges", was er eben stattdessen tun / unterrichten muss: fachfremd unterrichten, Hof kehren, etc ;-) Und wenn Du einen guten Tag hast, kannst Du ihn ja mal fragen, auf welchem Selbstfindungstripp er in seinem Sabattjahr war und was er sich dabei so eingepfiffen hat. ;-) Drück' Di die Daumen, dass Ihr das geregelt bekommt! Viele Grüße, Jochen Jochen Rupp KKS Esslingen ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Hallo Steffen, in https://www.mebis.bayern.de/wp-content/uploads/2012/09/kmbek_edv-nutzung+internet_2012-09-12.pdf auf Seite 8 (Punkt 7.2 letzter Absatz rechte Spalte) lese ich (ohne Jurist zu sein): Daher ist die vorherige Einwilligung der Lehrkraft Voraussetzung für eine Zulassung zur Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken. Die Lehrkraft kann die Einwilligung jederzeit widerrufen. Im Falle des Widerrufs ist die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken nicht mehr ge - stattet WENN er NACHWEISLICH nur unterrichtliche Dinge mit dem Internet macht (als keine privaten Mails abholt, ...) Dann muss er wohl nichts unterschreiben. Ich finde, dass für diesen Nachweis er zuständig ist - und damit du das kontrollieren kannst, muss er den Einblick in die Logs genehmigen - finde ich . Wenn er das auch nicht mag, dann würde ich "zu riskant" sagen und den Zugang gesperrt lassen. Öffnen nur auf schriftliche Dienstanweisung vom Chef - das sollte ja "schwarzer-Peter technisch" genügen VG Wolfgang Am 19.03.2015 um 19:24 schrieb Steffen Auer: -BEGIN PGP SIGNED MESSAGE- Hash: SHA1 Hallo, ein Fachlehrer, den wir - wie aus vielfältigen Gründen der Querulanz und Verweigerung das gesamte Kollegium und SL einer Meinung sind - *leider* nach seinem Sabattjahr zugewiesen bekommen haben, verweigert die Nutzungsvereinbarung für die EDV zu unterschreiben und beruft sich auf seinen Beamtenstatus, dass mit dem "alles abgegolten" sei. Er kenne keine Schule mit so was und man solle ihm zeigen, wo steht, dass er zu so was verpflichtet sei/werden kann. Ein typischer Querulant, Besserwisser, Gesetzesberufer. Ich habe mit der SL schon im Vorfeld, als sich das anbahnte abgesprochen, dass sein Zugang gesperrt wird und dem Kollegen das heute im Beisein der SL mitgeteilt. In seiner querulanten Art lässt er sich auf keine Diskussion ein und beruft sich darauf, dass das unzulässig sei, da er damit in seiner Arbeit behindert & eingeschränkt würde. Als Fachlehrer unterrichtet er Technik, wo auch mit CAD gearbeitet wird, weshalb ich halbwegs befürchte, dass er damit sogar durchkommt. Ein erstes Telefonat der SL mit dem obersten Juristen im RP Freiburg ergab laut SL, dass der Zugang wohl gesperrt werden könne, der Kollege aber dennoch die Möglichkeit zur Computernutzung haben müsse. Der Jurist war sich aber wohl einer Sache nicht so sicher und hat die SL ans Ministerium verwiesen. Unter der mitgeteilten Telefonnummer ging aber niemand ran. Die SL bleibt da dran. Ich habe den Zugang jedenfalls in Absprache mit der SL heute mittag gesperrt. Ich weiß, dass viele hier der Auffassung sind, dass es keinen Zugang gibt, wenn die Vereinbarung nicht unterschieben wird. Zumindest bei Lehrkräften ist das aber eben nicht so einfach (siehe oben --> RP Freiburg). Nun ist es ja so, dass auf dem Server geloggt wird und ich darüber informieren und imo mir das auch bestätigen/genehmigen lassen muss. Das wird ja u.a. in der Vereinbarung geregelt. Wenn der Kollege also nicht unterschreibt, bewege ich mich imo auf datenschutzrechtlich sehr dünnem Eis, um nicht zu sagen, ich darf das dann nicht, was ja keine Option ist. Also habe ich der SL mitgeteilt, dass ich diese Verantwortung und das Risiko, womöglich nachher von genau diesem Kollegen verklagt zu werden, nicht übernehmen werde. Konkret habe ich ihr mitgeteilt, dass, wenn eine Sperrung des Zugangs aus Stuttgart für unzulässig erklärt wird, ich *mit sofortiger Wirkung* als Netwerkberater / Admin zurücktrete und jedem anderen dringend von der Übernahme dieser Verantwortung abraten werde (weil ich dies als meine kollegiale und Bürgerpflicht ansehe). Warum schreibe ich das hier? - - Weil ich Dampf ablassen muss - - Weil ich hoffe, Unterstützung und ggf. belastbares Material zu bekommen (also "unser Schulname --> wir haben eine Nutzungsvereinbarung", oder VV dazu oder ) Ihr könnt euch gar nicht vorstellen, wie angepisst ich wegen dem [...zensiert] bin. Alle ziehen hier mehr oder weniger an einem Strang, nur Mr. ... schießt quer - und das immer, überall und grundsätzlich. Viele Grüße Steffen - -- Wir sind nicht nur nett, wir sind sogar linuxmuster.net Mein System: - - virtualisiert mit Proxmox 3.4 - - linuxmuster.net 6.0 - - IPFire 2.17 - - Linbo 2.1.10-0 - - Ubuntu 12.04-Client - - Erweiterungen: Chillispot, Pykota, MRBS und OpenSchulportfolio - - Moodle extern (Belwue) per ldaps angebunden Note: No Microsoft programs were used in the creation or distribution of this message. If you are using a Microsoft program to view this message, be forewarned that I am not responsible for any harm you may encounter as a result. - Diese E-Mail ist mit OpenPGP signiert. Der öffentliche Schlüssel zur Überprüfung der Signatur ist hier hinterlegt: pool.sks-keyservers.net - -BEGIN PGP SIGNATURE- Version: GnuPG v1 iQEcBAEBAgAGBQJVCxRcAAoJEBhc6l