Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Hallo, Gregor, Du meintest am 19.03.15: hat hier eigentlich schon mal jemand hinterfragt ob bzw. in wie weit die kleinere Version der Vorratsdatenspeicherung (also das angeordnete _anlasslose_ Logging der Nutzung) in den Schulen überhaupt mit unserer Rechtsordnung vereinbar ist? Natürlich ist sie das! Schulen sind gegenüber der allermeisten Schülern zur Aufsicht verpflichtet, und an jeder Schule sollte jeder Nutzer des pädagogischen Netzes (Schüler, Lehrer, Sonstige) in der Nutzungs-Vereinbarung unterschrieben haben, dass er weiss, dass die Daten mitgeloggt werden. Schule ist kein Internet Service Provider (solange sie die pur private Nutzung untersagt). Viele Gruesse! Helmut ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Hallo, Wolfgang, Du meintest am 19.03.15: mir ist zwar nicht klar, was an dem Satz Die schriftliche Anerkennung der Nutzungsordnung durch die Lehrkräfte ist Voraussetzung für die Nut zung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken nicht eindeutig ist (S.318 unten) - aber sei's drum. Irgendwer hat immer eine andere Meinung. Das betrifft private Zwecke. Da wird nichts über schulische oder unterrichtliche Zwecke gesagt. Viele Gruesse! Helmut ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Hallo Steffen, Am 20.03.2015 um 12:56 schrieb Steffen Auer: du meinst eher verkrampftes Verhalten?!? Ironie pur :-) Viele Grüße, @Steffen: lass Dich nicht stressen ist leichter gesagt als getan, zumal ich mich eh gerne in Dinge rein verbeiße ;-) Ja, das hat der ein oder andere schon mitbekommen :-) Umso schöner, dass Du immer noch hier (und in Amt und Würden) bist! Viele Grüße, Thomas ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Hallo Martin, hallo Liste, hallo leidgeplagter Steffen :-) Am 19.03.2015 um 22:20 schrieb M. Resch: Die Unterschift ist nur eine Bestätigung, dass er die Nutzungsordnung erhalten hat. Alternativ kann die SL diese ihm einfach aushändigen und das protokollieren. Da hätten wir doch schon eine Lösung: ins Büro zitieren, das Dokument genüsslich vorlesen (kann man natürlich weglassen) und die Aushändigung samt formeller Belehrung protokollieren. Dann pfeife ich auf die Unterschrift und schüttel max. 1,27mal den Kopf über dieses äußerst kollegiale und entkrampfte Verhalten. Und danach (ganz wichtig) verzichte ich auf jegliche Form von Ärger, weil mein Leben viel schöner und entspannter ist und bleiben soll als das von solchen Korintenkackern :-) Viele Grüße, @Steffen: lass Dich nicht stressen - und gute Nacht zusammen, Thomas ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
hallo, Am 19.03.2015 um 22:20 schrieb M. Resch: Die Unterschift ist nur eine Bestätigung, dass er die Nutzungsordnung erhalten hat. Alternativ kann die SL diese ihm einfach aushändigen und das protokollieren. Da hätten wir doch schon eine Lösung: ins Büro zitieren, das Dokument genüsslich vorlesen (kann man natürlich weglassen) und die Aushändigung samt formeller Belehrung protokollieren. genau. das nennt sich dann dienstanweisung und nicht nutzervereinbarung. m.e. gehören soche sachen wie nutzungsbedingungen fürs schulnetz sowieso als dienstanweisung verfasst. dass dies im allgemeinen als eine nutzungsvereinbarung mit zustimmender unterschrift realisiert wird, ist m.e. lediglich zur vermeidung von animositäten der lehrer gut, damit sie sich der illusion hingeben können, eine wahl zu haben. sowas gäbe es in der privatwirtschaft NIRGENDS. da werden keine würden sie sich bitte an unsere regeln halten, bittebitte vereinbarungen rausgegeben, sondern verpflichtende regeln und anweisungen. denen hat der arbeiter folge zu leisten, oder er fliegt. ende. jonny ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Hallo Steffen, leider kann ich Dir auch keinen jurisitisch-wasserdichten Rat geben aber ich stehe voll hinter Dir! Ein kleiner Argumentationsansatz könnte vielleicht sein: 1. Wenn dieser Kollege personenbezogene Schülerdaten auf einem Privatgerät verarbeitet, muss er ja auch diesen hier diskutierten Wisch unterschreiben oder die Verarbeitung ansonsten unterlassen! Will sagen, hier nutzt ihm sein 43 Jahre alter Beamtenschwur ja auch nichts! - Parallele zu Eurer Nutzungsvereinbarung!? 2. Er kann das Arbeiten mit Schulrechnern natürlich auch komplett unterlassen (wobei er dann u.U. auch seine Dienstpflichten verletzen würde?), dann müsste er auch die Nutzerordnung nicht unterschreiben. Das will er ja aber auch nicht!? Bzw kann es nicht, da er ja CAD etc macht. Hm, könnte ihn da nicht die Schulleitung von diesem Fach entbinden, da er ja nicht bereit ist, die entsprechende Vereinbarung zu unterschreiben? Sicherlich findet man etwas Anderes Wichtiges, was er eben stattdessen tun / unterrichten muss: fachfremd unterrichten, Hof kehren, etc ;-) Und wenn Du einen guten Tag hast, kannst Du ihn ja mal fragen, auf welchem Selbstfindungstripp er in seinem Sabattjahr war und was er sich dabei so eingepfiffen hat. ;-) Drück' Di die Daumen, dass Ihr das geregelt bekommt! Viele Grüße, Jochen Jochen Rupp KKS Esslingen ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Hi, mir ist zwar nicht klar, was an dem Satz Die schriftliche Anerkennung der Nutzungsordnung durch die Lehrkräfte ist Voraussetzung für die Nut zung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken nicht eindeutig ist (S.318 unten) - aber sei's drum. Irgendwer hat immer eine andere Meinung. Aber die Frage ist ja, welchen Teil der Kollege verweigert. Mehr werd ich zu dem Thema nicht beisteueren, da es kompetentere Menschen hier in der Liste gibt Am 19.03.2015 um 22:04 schrieb Helmut Hullen: Hallo, Wolfgang, Du meintest am 19.03.15: in https://www.mebis.bayern.de/wp-content/uploads/2012/09/kmbek_edv-nutz ung+internet_2012-09-12.pdf auf Seite 8 (Punkt 7.2 letzter Absatz rechte Spalte) lese ich (ohne Jurist zu sein): Daher ist die vorherige Einwilligung der Lehrkraft Voraussetzung für eine Zulassung zur Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken. Die Lehrkraft kann die Einwilligung jederzeit widerrufen. Im Falle des Widerrufs ist die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken nicht mehr ge stattet WENN er NACHWEISLICH nur unterrichtliche Dinge mit dem Internet macht (als keine privaten Mails abholt, ...) Dann muss er wohl nichts unterschreiben. ??? Es ist mindestens üblich, dass im Rahmen einer betrieblichen Vereinbarung jeder Benutzer des pädagogischen Netzes (hier: insbesondere jeder nutzungswillige Lehrer) zu unterschreiben hat, dass er das System nur für unterrichtliche Zwecke benutzen wird. Wer nicht unterschreibt, der kann/darf (mal die juristische Belastbarkeit einer solchen Vereinbarung unterstellt) das pädagogische Netz nicht benutzen. Aber das sollten bitteschön die Juristen des Kultusministeriums in Zusammenarbeit mit dem Landesdatenschutzbeauftragten prüfen, das geht über die Kompetenz einer einzelnen Schule weit hinaus. Ach ja: die private Nutzung der schulischen DV-Anlage ist rein rechtlich ein brisantes Gebiet. Wurde auch hier bereits mehrfach erörtert. Aber das berührt den hier beklagten Fall nicht. - Im konkreten Fall: wer keinen Account hat, der dürfte die schulischen Rechner schon rein technisch nicht benutzen können. Und den Account vergibt (oder sperrt) der Systembetreuer im Auftrag der Schulleitung. Viele Gruesse! Helmut ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Hallo Steffen, ein Fachlehrer, den wir - wie aus vielfältigen Gründen der Querulanz und Verweigerung das gesamte Kollegium und SL einer Meinung sind - *leider* nach seinem Sabattjahr zugewiesen bekommen haben, verweigert die Nutzungsvereinbarung für die EDV zu unterschreiben und beruft sich auf seinen Beamtenstatus, dass mit dem alles abgegolten sei. da hat er m.E. Recht, denn die Nutzungsvereinbarung ist eigentlich eine Nutzungsordnung, an die er sich als Beamter halten muss, wenn sein Dienstvorgesetzter, also die SL, ihn dazu im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, verpflichtet. Wenn die Nutzungsordnung auf geltende Verwaltungsvorschriften und geltendes Recht basiert, ist sie für den Beamten gültig - die Nutzungsordnung stellt somit nur eine Art verständliche Zusammenfassung dar. Die Unterschift ist nur eine Bestätigung, dass er die Nutzungsordnung erhalten hat. Alternativ kann die SL diese ihm einfach aushändigen und das protokollieren. Das Loggen ist m.E. aufgrund der Dienstaufsichtspflicht der SL zulässig, auch ohne Einwilligung, nur informiert muss darüber werden. Zusätzlich ist das Logging für den technischen Betrieb eines Netzwerkes m.E. notwendig. Für das Logging ist dann auch die SL verantwortlich, nicht der Netzwerkberater, der von der SL dazu den Auftrag erhalten hat. siehe: http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/form/netz/ Z.B. muss er sich als Techniklehrer automatisch an alle technischen Sicherheitsbestimmungen halten, auch ohne dass er diese unterschreibt. Nur für Dinge, wie z.B. die private Nutzung benötigt man eine Vereinbarung. Grüße, Martin ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Hallo, Wolfgang, Du meintest am 19.03.15: in https://www.mebis.bayern.de/wp-content/uploads/2012/09/kmbek_edv-nutz ung+internet_2012-09-12.pdf auf Seite 8 (Punkt 7.2 letzter Absatz rechte Spalte) lese ich (ohne Jurist zu sein): Daher ist die vorherige Einwilligung der Lehrkraft Voraussetzung für eine Zulassung zur Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken. Die Lehrkraft kann die Einwilligung jederzeit widerrufen. Im Falle des Widerrufs ist die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken nicht mehr ge stattet WENN er NACHWEISLICH nur unterrichtliche Dinge mit dem Internet macht (als keine privaten Mails abholt, ...) Dann muss er wohl nichts unterschreiben. ??? Es ist mindestens üblich, dass im Rahmen einer betrieblichen Vereinbarung jeder Benutzer des pädagogischen Netzes (hier: insbesondere jeder nutzungswillige Lehrer) zu unterschreiben hat, dass er das System nur für unterrichtliche Zwecke benutzen wird. Wer nicht unterschreibt, der kann/darf (mal die juristische Belastbarkeit einer solchen Vereinbarung unterstellt) das pädagogische Netz nicht benutzen. Aber das sollten bitteschön die Juristen des Kultusministeriums in Zusammenarbeit mit dem Landesdatenschutzbeauftragten prüfen, das geht über die Kompetenz einer einzelnen Schule weit hinaus. Ach ja: die private Nutzung der schulischen DV-Anlage ist rein rechtlich ein brisantes Gebiet. Wurde auch hier bereits mehrfach erörtert. Aber das berührt den hier beklagten Fall nicht. - Im konkreten Fall: wer keinen Account hat, der dürfte die schulischen Rechner schon rein technisch nicht benutzen können. Und den Account vergibt (oder sperrt) der Systembetreuer im Auftrag der Schulleitung. Viele Gruesse! Helmut ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Hallo Steffen, eigentlich gehörte so eine kollegiale Auseinandersetzung nicht in diese Öffentlichkeit. Aber für diese Erkenntnis ist es nun zu spät. Helmut bringt es auf den Punkt: Die Entscheidung über den Zugang oder keinen zum pädagogischen Netzwerk ohne Unterschrift unter die Nutzungsvereinbarung trifft die Schulleitung. In Deiner Situation würde ich sie dabei nicht einmal beraten (jedenfalls nicht so, dass klar ist, dass ich es hätte ...). Sie ist der rechtlich verantwortliche Anschlussinhaber für den Internetzugang. Außerdem ist die SchulleiterIn die verantwortliche Führungskraft für den Kollegen. Technisch wäre es eventuell eine Lösung, dass der Kollege wohl Zugriff auf das interne Netzwerk kommt, damit er es für seinen CAD-Unterricht nutzen und so seinen dienstlichen Verflichtungen nachkommen kann, nicht jedoch auf das Internet. (Na klar benutzt man im Unterricht auch das WWW ...). Gruß Jürgen Am 19.03.2015 um 22:04 schrieb Helmut Hullen: Hallo, Wolfgang, Du meintest am 19.03.15: in https://www.mebis.bayern.de/wp-content/uploads/2012/09/kmbek_edv-nutz ung+internet_2012-09-12.pdf auf Seite 8 (Punkt 7.2 letzter Absatz rechte Spalte) lese ich (ohne Jurist zu sein): Daher ist die vorherige Einwilligung der Lehrkraft Voraussetzung für eine Zulassung zur Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken. Die Lehrkraft kann die Einwilligung jederzeit widerrufen. Im Falle des Widerrufs ist die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken nicht mehr ge stattet WENN er NACHWEISLICH nur unterrichtliche Dinge mit dem Internet macht (als keine privaten Mails abholt, ...) Dann muss er wohl nichts unterschreiben. ??? Es ist mindestens üblich, dass im Rahmen einer betrieblichen Vereinbarung jeder Benutzer des pädagogischen Netzes (hier: insbesondere jeder nutzungswillige Lehrer) zu unterschreiben hat, dass er das System nur für unterrichtliche Zwecke benutzen wird. Wer nicht unterschreibt, der kann/darf (mal die juristische Belastbarkeit einer solchen Vereinbarung unterstellt) das pädagogische Netz nicht benutzen. Aber das sollten bitteschön die Juristen des Kultusministeriums in Zusammenarbeit mit dem Landesdatenschutzbeauftragten prüfen, das geht über die Kompetenz einer einzelnen Schule weit hinaus. Ach ja: die private Nutzung der schulischen DV-Anlage ist rein rechtlich ein brisantes Gebiet. Wurde auch hier bereits mehrfach erörtert. Aber das berührt den hier beklagten Fall nicht. - Im konkreten Fall: wer keinen Account hat, der dürfte die schulischen Rechner schon rein technisch nicht benutzen können. Und den Account vergibt (oder sperrt) der Systembetreuer im Auftrag der Schulleitung. Viele Gruesse! Helmut ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Hallo Martin, hallo Steffen, wenn man es so sieht, ist es egal, ob ein Lehrer die Nutzungsvereinbarung unterschreibt - sie gilt trotzdem! Dem widerspricht der betreffende Kollege wohl auch nicht, so wie ich Steffen verstanden habe (wenn doch - auch egal!). Für die SchülerInnen ist es wichtig, dass sie sich durch ihre Unterschrift zu ihrer Verantwortung für das bekennen, was sie im Schulnetzwerk machen. Dies ist jedoch in erster Linie eine pädagogische Maßnahme. Selbst wenn man die Eltern bei Minderjährigen mit unterschreiben lässt, würde man sie für Ansprüche, die aus einem Fehlverhalten ihres Kindes entstanden wären, kaum haftbar machen können - wir hatten ja zum Tatzeitpunkt die Aufsicht ;-) Für KollegInnen (und Eltern) haben wir keinen Erziehungsauftrag. Gruß Jürgen Am 19.03.2015 um 22:20 schrieb M. Resch: Hallo Steffen, ein Fachlehrer, den wir - wie aus vielfältigen Gründen der Querulanz und Verweigerung das gesamte Kollegium und SL einer Meinung sind - *leider* nach seinem Sabattjahr zugewiesen bekommen haben, verweigert die Nutzungsvereinbarung für die EDV zu unterschreiben und beruft sich auf seinen Beamtenstatus, dass mit dem alles abgegolten sei. da hat er m.E. Recht, denn die Nutzungsvereinbarung ist eigentlich eine Nutzungsordnung, an die er sich als Beamter halten muss, wenn sein Dienstvorgesetzter, also die SL, ihn dazu im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, verpflichtet. Wenn die Nutzungsordnung auf geltende Verwaltungsvorschriften und geltendes Recht basiert, ist sie für den Beamten gültig - die Nutzungsordnung stellt somit nur eine Art verständliche Zusammenfassung dar. Die Unterschift ist nur eine Bestätigung, dass er die Nutzungsordnung erhalten hat. Alternativ kann die SL diese ihm einfach aushändigen und das protokollieren. Das Loggen ist m.E. aufgrund der Dienstaufsichtspflicht der SL zulässig, auch ohne Einwilligung, nur informiert muss darüber werden. Zusätzlich ist das Logging für den technischen Betrieb eines Netzwerkes m.E. notwendig. Für das Logging ist dann auch die SL verantwortlich, nicht der Netzwerkberater, der von der SL dazu den Auftrag erhalten hat. siehe: http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/form/netz/ Z.B. muss er sich als Techniklehrer automatisch an alle technischen Sicherheitsbestimmungen halten, auch ohne dass er diese unterschreibt. Nur für Dinge, wie z.B. die private Nutzung benötigt man eine Vereinbarung. Grüße, Martin ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer
Am 19.03.2015 um 20:55 schrieb Wolfgang Höfer: WENN er NACHWEISLICH nur unterrichtliche Dinge mit dem Internet macht (als keine privaten Mails abholt, ...) Dann muss er wohl nichts unterschreiben. Ich finde, dass für diesen Nachweis er zuständig ist - und damit du das kontrollieren kannst, muss er den Einblick in die Logs genehmigen - finde ich . Hinweis am Rande: Die Nichtexistenz einer Sache ist per Definition nicht beweisbar (ansonsten hätten wir uns in der Geschichte der Menschheit reichlich vorgenommenes Blutvergießen über 'gibt höheres Wesen (oder nicht)' sparen können). Es gibt ohne sinnvollen Grund (= in Vergangenheit aufgetretene Probleme) auch keinerlei (weder rechtlich noch moralisch haltbare) Begründung Vorratsdatenspeicherung in der Schule zu etablieren. Meiner Ansicht nach muss niemand in Regelungen einwilligen welche klein-NSA bei den zu benutzenden Arbeitsgeräten legitimieren sollen. Wenn er diesen Zettel nicht unterschreiben will dann muss er es nicht, falls doch dann wäre ich sehr interessiert zu erfahren mit welcher Begründung er das sollte. ... man solle ihm zeigen, wo steht, dass er zu so was verpflichtet sei/werden kann. Wenn jemand einen Zettel unterschrieben haben möchte dann liest man den und falls da etwas steht was nicht passt dann lässt man es - sollte jemand kommen und mich zu etwas (aus meiner Sicht) nötigen wollen hört dieser auch nur die Frage nach der Rechtsgrundlage. Was ist daran auszusetzen? Und eine ernstgemeinte Frage: In einer Nummer größer hatte das Verfassungsgericht und er EUGH dem ja schon den Gnadenschuss gesetzt (auch wenn das von laut schreienden rechten Sicherheitspolitikern geflissentlich ignoriert wird) - hat hier eigentlich schon mal jemand hinterfragt ob bzw. in wie weit die kleinere Version der Vorratsdatenspeicherung (also das angeordnete _anlasslose_ Logging der Nutzung) in den Schulen überhaupt mit unserer Rechtsordnung vereinbar ist? Gregor ___ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user