Re: [Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht
Die License Working Group hat zwei Telekonferenzen zur ODbL mit dem Rechtsanwalt der OSM Foundation abgehalten. Im ersten Teil wurde eine Reihe kurzer Fragen durchgesprochen, Matt Amos hat die Ergebnisse zusammengeschrieben: http://lists.openstreetmap.org/pipermail/legal-talk/2009-May/002421.html Im zweiten Teil wurden die einzelnen Open Issues und Use Cases aus dem Wiki besprochen, der Bericht dazu soll in Kürze folgen. ODC wird wohl demnächst einen zweiten Release Candidate der Lizenz veröffentlichen. ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht
Noch einige Hinweise dazu: Die einwöchige Kommentarperiode der Lizenz-Autoren (Open Data Commons) für diesen Release Candidate der Lizenz endet morgen (6.5.). Noch können Kommentare abgegeben werden. Die ODbL soll als Lizenz für Datenbanken mit einer Lizenz für die Datenbankinhalte kombiniert werden. Open Data Commons schlägt dafür die Database Contents License vor: http://www.opendatacommons.org/licenses/dbcl/ Zu diesem Entwurf bittet Open Data Commons um Kommentare bis zum 20.5. Was die License Working Group der OSM Foundation tut, kann man in den Meeting Minutes nachlesen: http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Open_Data_License/Licensing_Working_Group Die OSM-Diskussion zu den Details findet in der Mailingliste legal-talk statt: http://lists.openstreetmap.org/listinfo/legal-talk ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht
Am Donnerstag, 30. April 2009 01:12:17 schrieb Frederik Ramm: Aus der Frage was ist mit der internationalen Gueltigkeit besonders in Laendern ohne Datenbank-Direktive haben sich die ODC-Leute etwas herausgewunden, siehe http://www.opendatacommons.org/faq/licenses/ - das Argument geht etwa so: Mag ja sein, dass diese Lizenz in bestimmten Laendern nicht gilt, aber es ist doch besser als nix, wenn sie in anderen Laendern wenigstens funktioniert. Hier bin ich anderer Ansicht; ich finde, das fuehrt zu einer Ungleichbehandlung von Nutzern in verschiedenen Laendern und zu einer Rechtsunsicherheit, und mir waere keine Lizenz (PD, BSD o.ae.) lieber als eine Lizenz, die nur in einem Teil der Welt verbindlich ist. Ist denn z.B. die GPL in allen Teilen der Welt verbindlich? Ich denke das ist vielleicht gar nicht hin zu bekommen? Führt vielleicht zu weit: Kann ich nicht eine ausgediente Bohrinsel irgendwo im Atlantik kaufen und dort mein eigenes Land mit eigenen Gesetzen ausrufen? Wichtig ist IMHO ein Satz der Klarstellt, das dann die Benutzung von Daten unter dieser Lizenz verboten ist. Gruß Sven ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht
Hallo, Sven Anders wrote: Ist denn z.B. die GPL in allen Teilen der Welt verbindlich? Vermutlich nicht. Aber die GPL hat (soweit ich weiss) uns gegenueber den Vorteil, dass sie in grossen Teilen der Welt auf Copyright gestuetzt sein kann. Wenn jemand in Nordkorea die GPL verletzt und ein eigenes Betriebssystem namens Lunix baut und dies einem Kunden in den USA verkauft (und beteuert, dass alle Rechte in Nordkorea liegen), dann koennen die Rechteinhaber - Nordkorea hin oder her - Ansprueche gegen den Kunden in den USA durchsetzen, weil das Copyright nicht dadurch ausgehebelt wird, dass die Koreaner irgendwas draufschreiben. Hat man hingegen eine Situation, die von Copyright nicht gedeckt ist, und macht stattdessen einen Vertrag: Durch Oeffnen der Verpackung verpflichten Sie sich, dies und jenes zu tun, sonst verklagen wir Sie wegen Vertragsverletzung, dann kann ein faules Ei in der Mitte - Nordkorea - die Verpackung oeffnen und die Regel missachten (nach dem Motto verklagt mich doch, wenn ihr mich kriegt) und das Produkt in neuer Verpackung in die USA weiterverkaufen. Da auf diesem Umweg keine Vertragsbeziehung zwischen dem Produkthersteller und dem Kaeufer zustande kommt, kann der Produkthersteller dem Kaeufer auch kein durch Oeffnen der Verpackung verpflichten Sie sich... vorschreiben. Bye Frederik ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht
Moin Frederik, * Die Sache mit dem oder eine neuere Version der Lizenz wurde insofern praezisiert, als dass da nun steht eine neuere Version, die dem Geiste dieser Lizenz entspricht; warum macht man dort denselben Fehler wie in der gfdl? Diese any- later-Klausel ist im deutschen (auch CH und A) Rechtsraum böse umstritten, da hierzulande vermutlich sittenwidrig. Siehe diverse Diskussionen im Zusammenhang mit der geplanten Lizenzumstellung in der Wikipedia. anderer Ansicht; ich finde, das fuehrt zu einer Ungleichbehandlung von Nutzern in verschiedenen Laendern und zu einer Rechtsunsicherheit, und mir waere keine Lizenz (PD, BSD o.ae.) lieber als eine Lizenz, die nur in einem Teil der Welt verbindlich ist. ack Rainer (der die Originaldiskussionen mangels ausreichender Englischkenntnisse nicht verfolgen kann) -- ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht
Hallo, Rainer Knaepper wrote: * Die Sache mit dem oder eine neuere Version der Lizenz wurde insofern praezisiert, als dass da nun steht eine neuere Version, die dem Geiste dieser Lizenz entspricht; warum macht man dort denselben Fehler wie in der gfdl? Diese any- later-Klausel ist im deutschen (auch CH und A) Rechtsraum böse umstritten, da hierzulande vermutlich sittenwidrig. Siehe diverse Diskussionen im Zusammenhang mit der geplanten Lizenzumstellung in der Wikipedia. Ich denke mal, man wird sich gedacht haben, ohne geht's nicht. OSM und ueberhaupt der ganze Bereich Geodaten und Open Data entwickeln sich sehr schnell; es gibt keine existierende, verlaessliche Lizenz, die man einfach nehmen koennte. Man bastelt also eine eigene. Aber es kann als sicher gelten, dass es keine zwei Jahre dauert, bis man irgendeinen Fehler findet, oder bis sich die technische oder rechtliche Umgebung so veraendert hat, dass man reagieren muss. Es waere illusorisch (und un-OSM-like), dies alles voraussehen zu wollen. Daher muss man sich eine Hintertuer auflassen, oder man hat den ganzen Relizensierungs-Aerger (bei dem man die Daten von allen verliert, die nicht mehr erreichbar sind usw.) alle paar Jahre aufs neue! Bye Frederik ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht
Frederik Ramm schrieb: Alles in allem scheint mir diese 1.0-Version eine vernuenftige Weiterentwicklung auf dem ODbL-Weg zu sein - wenn man den Weg denn ueberhaupt insgesamt fuer den richtigen haelt. Ich finde das alles komplett überbewertet, solange nicht klar ist, ob unsere Daten überhaupt urheberrechtlich geschützt sind. a) Sie sind geschütztm dann darf derjenige Anwender bei dem die ODbL nicht gilt, eh nicht machen was er will. Die Nutzung der Daten sowie die Vervielfältigung wurde nämlich nur dem Herausgeber bzw. Betreiber der OSM-Datenbank unter ODbL erteilt - nicht direkt dem Anwender. b) Sie sind nicht geschützt, dann ist es für uns Anwender wurscht. Wir haben keinerlei Rechte an den Daten und schenken sie freiwillig an den Betreiber der Datenbank. Diese Datenbank kann dann unter der Lizenz einer Wahl stehen, nehmen wir ruhig die ODbL. Wir haben keinerlei Mitspracherecht, außer natürlich auf Kulanzbasis. Bislang wurde ja immer von a ausgegangen, von dem ich ja auch ein Vertreter bin. Allerdings sehe ich hier kein Problem, wenn die ODbL irgendwo ungültig werden sollte. Wenn man ein Urheberrecht darauf habe, gilt es weltweit (Welturh.abkommen, WTC, WIPO etc.). ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht
Hallo, Ich finde das alles komplett überbewertet, solange nicht klar ist, ob unsere Daten überhaupt urheberrechtlich geschützt sind. Ich bin felsenfest davon ueberzeugt, dass *einige* der Daten, die in unserer Datenbank sind, vor Gericht in *einigen* Laendern als urheberrechtlich geschuetzt angesehen werden wuerden. Ich bin ebenso felsenfest davon ueberzeugt, dass *einige* der Daten (ich nehme an, die meisten) vor Gericht in *einigen* Laendern (ich nehme an, in den meisten) nicht als schutzfaehig angesehen werden wuerden. a) Sie sind geschütztm dann darf derjenige Anwender bei dem die ODbL nicht gilt, eh nicht machen was er will. Die Nutzung der Daten sowie die Vervielfältigung wurde nämlich nur dem Herausgeber bzw. Betreiber der OSM-Datenbank unter ODbL erteilt - nicht direkt dem Anwender. Es kaeme in dem Fall darauf an, welche Lizenz fuer den Inhalt verwendet wurde, und ob diese Lizenz gilt. Die FIL, die dafuer im Gespraech war und im wesentlichen einer BSD-Lizenz aehnelt, soll jetzt in Database Content License umbenannt und etwas verbessert und in den naechsten Tagen vorgestellt werden. b) Sie sind nicht geschützt, dann ist es für uns Anwender wurscht. Wir haben keinerlei Rechte an den Daten und schenken sie freiwillig an den Betreiber der Datenbank. Diese Datenbank kann dann unter der Lizenz einer Wahl stehen, nehmen wir ruhig die ODbL. Wir haben keinerlei Mitspracherecht, außer natürlich auf Kulanzbasis. Naja, wir koennten ja selber immer noch, auch bei ungeschuetzten Daten, von dem Datenbankschutz etwas abbekommen. Jordan Hatcher hatte urspruenglich vorgesehen, dass die einzelnen Mapper ihre Daten ebenfalls als Datenbank unter der ODbL an die OSMF lizensieren. Mittlerweile ist die Position der OSMF aber, dass die Daten unter der FIL (bzw. bald DbCL) lizensieren sollen. Dazu haben die amerikanischen Anwaelte geraten, aber die Begruendung dafuer kenne ich nicht. Bislang wurde ja immer von a ausgegangen, von dem ich ja auch ein Vertreter bin. Allerdings sehe ich hier kein Problem, wenn die ODbL irgendwo ungültig werden sollte. Wenn man ein Urheberrecht darauf habe, gilt es weltweit (Welturh.abkommen, WTC, WIPO etc.). Ich gehe davon aus, dass die USA zu den Laendern gehoeren, in denen unsere Daten tendenziell eher *nicht* dem Urheberrecht unterliegen, nach dem Motto facts are free. Bye Frederik ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht
Hallo, Frederik Ramm schrieb: Ich bin felsenfest davon ueberzeugt, dass *einige* der Daten, die in unserer Datenbank sind, vor Gericht in *einigen* Laendern als urheberrechtlich geschuetzt angesehen werden wuerden. Ich bin ebenso felsenfest davon ueberzeugt, dass *einige* der Daten (ich nehme an, die meisten) vor Gericht in *einigen* Laendern (ich nehme an, in den meisten) nicht als schutzfaehig angesehen werden wuerden. Wenn wir Pech haben, heißt es dann irgendwann mal: Die Sachlage konnte nicht eindeutig geklärt werden und es wird zugunsten des Angeklagten entschieden. a) Sie sind geschütztm dann darf derjenige Anwender bei dem die ODbL nicht gilt, eh nicht machen was er will. Die Nutzung der Daten sowie die Vervielfältigung wurde nämlich nur dem Herausgeber bzw. Betreiber der OSM-Datenbank unter ODbL erteilt - nicht direkt dem Anwender. Es kaeme in dem Fall darauf an, welche Lizenz fuer den Inhalt verwendet wurde, und ob diese Lizenz gilt. Die FIL, die dafuer im Gespraech war und im wesentlichen einer BSD-Lizenz aehnelt, soll jetzt in Database Content License umbenannt und etwas verbessert und in den naechsten Tagen vorgestellt werden. Ich rede ja von der Gültigkeit der Lizenz, sondern von der Ungültigkeit. Wenn im Land xy die Datenbankschutzrichtlinie nicht gilt, dann gilt immer noch das Urheberrecht (siehe unten). Auch wenn ich nicht glaube, dass sowas unverfolgt bleiben kann. b) Sie sind nicht geschützt, dann ist es für uns Anwender wurscht. Wir haben keinerlei Rechte an den Daten und schenken sie freiwillig an den Betreiber der Datenbank. Diese Datenbank kann dann unter der Lizenz einer Wahl stehen, nehmen wir ruhig die ODbL. Wir haben keinerlei Mitspracherecht, außer natürlich auf Kulanzbasis. Naja, wir koennten ja selber immer noch, auch bei ungeschuetzten Daten, von dem Datenbankschutz etwas abbekommen. Jordan Hatcher hatte urspruenglich vorgesehen, dass die einzelnen Mapper ihre Daten ebenfalls als Datenbank unter der ODbL an die OSMF lizensieren. Mittlerweile ist die Position der OSMF aber, dass die Daten unter der FIL (bzw. bald DbCL) lizensieren sollen. Dazu haben die amerikanischen Anwaelte geraten, aber die Begruendung dafuer kenne ich nicht. Stimmt, die Diskussion hatten wir ja schon mal. Ich war der Meinung, dass man keine Nutzungsrechte an Daten vergeben kann, an denen man keine Recht hat - Du warst anderer Meinung. Wir sollten das nicht weiterverfolgen :-) Bislang wurde ja immer von a ausgegangen, von dem ich ja auch ein Vertreter bin. Allerdings sehe ich hier kein Problem, wenn die ODbL irgendwo ungültig werden sollte. Wenn man ein Urheberrecht darauf habe, gilt es weltweit (Welturh.abkommen, WTC, WIPO etc.). Ich gehe davon aus, dass die USA zu den Laendern gehoeren, in denen unsere Daten tendenziell eher *nicht* dem Urheberrecht unterliegen, nach dem Motto facts are free. Super, damit dürfte jeder Amerikaner jedes Buch der Welt, welches auf wahren Gegebenheiten basiert oder sich mit Naturwissenschaften beschäftigt frei kopieren. Dann kommt jetzt meine große Frage: Wie schützen Navteq und Teleatlas ihre Daten in den USA? :-) Grüße Tobias ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht
Frederik Ramm schrieb: Wenn jemand in Nordkorea die GPL verletzt und ein eigenes Betriebssystem namens Lunix baut und dies einem Kunden in den USA verkauft (und beteuert, dass alle Rechte in Nordkorea liegen), dann koennen die Rechteinhaber - Nordkorea hin oder her - Ansprueche gegen den Kunden in den USA durchsetzen, weil das Copyright nicht dadurch ausgehebelt wird, dass die Koreaner irgendwas draufschreiben. Nordkorea ist 2003 der Berner Konvention beigetreten. Spätestens damit sollte die GPL dort genausogut durchsetzbar sein wie in den USA. Philipp P.S.: Die einzigen Staaten, die bisher mit keinem internationalen Übereinkommen zum Urherberrecht etwas zu tun haben wollten sind Kiribati, Nauru, Palau, San Marino, Somalia, Turkmenistan und Tuvalu. ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht
Moin Frederik, Ich denke mal, man wird sich gedacht haben, ohne geht's nicht. OSM und ueberhaupt der ganze Bereich Geodaten und Open Data entwickeln sich sehr schnell; es gibt keine existierende, verlaessliche Lizenz, die man einfach nehmen koennte. CC0. Einfach aufmachen, den ganzen Kram. den ganzen Relizensierungs-Aerger Den hätte man dann genau einmal, nämlich jetzt. Rainer -- ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
[Talk-de] Neue Lizenz: ODbL 1.0 release can didate veröffentlicht
Hallo, auf http://www.opendatacommons.org/licenses/odbl/ gibt es die ueberarbeitete Version der ODbL, die eventuell in Zukunft fuer OSM Anwendung finden soll. Der hier veroeffentlichte Release Candidate soll in 2 Wochen in die finale 1.0 muenden, und dann kann bei OSM der Prozess beginnen, der letztendlich entscheidet, ob wir diese Lizenz ueberhaupt wollen. Die wesentlichen Aenderungen zur Version 0.9 sind: * Das Use/Convey-Problem wurde repariert, so dass, wie immer geplant, nun auch Zwischenprodukte auf dem Weg zu einem Produced Work offengelegt werden muessen. * Die Sache mit dem oder eine neuere Version der Lizenz wurde insofern praezisiert, als dass da nun steht eine neuere Version, die dem Geiste dieser Lizenz entspricht; ferner wurde hinzugefuegt, dass auch eine Veroeffentlichung unter einer kompatiblen Lizenz erlaubt ist, wobei der Lizenzgeber jemandem das Recht erteilen kann, zu entscheiden, welche Lizenzen kompatibel sind. * Wenn man eine abgeleitete Datenbank nutzt, reicht es nun, einen Algorithmus anzugeben, der diese Datenbank aus dem verfuegbaren Original herstellt. Streng genommen haette die alte Lizenz von jemand, der z.B. minuetliche OSM-Updates in seine Mapnik-Datenbank einspielt, verlangt, staendig den aktuellen Inhalt seiner Mapnik-Datenbank verfuegbar zu machen; nun wird es reichen, wenn er sagt: ich hab osm2pgsql genommen und auf die folgenden oeffentlich erhaeltlichen Eingabefiles angewender. * Es gibt eine GPL-artige Klausel zum Wiederinkraftreten der Lizenz nach einer Verletzung. Vorher stand da wenn Du die Lizenz verletzt, verlierst Du alle Rechte an den Daten, jetzt kommt hinzu wenn Du mit der Lizenzverletzung aufhoerst, hast Du die Rechte wieder. Zu den Fragen (a) was ist ueberhaupt eine Datenbank und was ein Produced Work, (b) was ist eine collected database und was eine derivative database, (c) was ist substantial macht die Lizenz weiterhin keine ausreichenen Aussagen, aber die OSMF will versuchen, das in einem Zusatzdokument zu klaeren. Die vorlaeufig geplante Definition von substantial sieht etwa so aus: - nicht substantial ist alles bis zu 100 Features (ein Feature ist dabei ein Way inkl. seiner Nodes oder ein einzelner POI-Node), egal wie/wo/was; - nicht substantial ist es auch, wenn man mehr als 100 Features extrahiert, sofern diese Extraktion nicht systematisch ist (Beispiel: alle Restaurants in Karlsruhe - substantial, alle Restaurants in Deutschland, in denen ich schonmal gegessen habe - nicht substantial) - nicht substantial ist auch ein kompletter Kartenauszug eines Gebiets mit bis zu 1000 Einwohnern. - alles andere ist hoechst wahrscheinlich substantial. Das heisst, dass jemand all diese Dinge aus der Datenbank nehmen und benutzen darf, ohne an irgendeine Lizenz gebunden zu sein. Unzulaessig ist jedoch, mehrere solche Exrakte zu einem groesseren zu kombinieren (bzw. dann greift halt wieder die Lizenz). Ich halte diese Definition von substantial fuer ziemlich brauchbar. Sie stellt sicher, dass jemand unkompliziert kleine Datenmengen entnehmen kann, aber sobald etwas ansatzweise wertvolles entsteht, wird es eben substantial. Aus der Frage was ist mit der internationalen Gueltigkeit besonders in Laendern ohne Datenbank-Direktive haben sich die ODC-Leute etwas herausgewunden, siehe http://www.opendatacommons.org/faq/licenses/ - das Argument geht etwa so: Mag ja sein, dass diese Lizenz in bestimmten Laendern nicht gilt, aber es ist doch besser als nix, wenn sie in anderen Laendern wenigstens funktioniert. Hier bin ich anderer Ansicht; ich finde, das fuehrt zu einer Ungleichbehandlung von Nutzern in verschiedenen Laendern und zu einer Rechtsunsicherheit, und mir waere keine Lizenz (PD, BSD o.ae.) lieber als eine Lizenz, die nur in einem Teil der Welt verbindlich ist. Unklar ist auch weiterhin, wie es moeglich sein soll, Produced Works unter einer Share-Alike-Lizenz zu veroeffentlichen, solange die Reverse-Engineering-Klausel existiert. Alles in allem scheint mir diese 1.0-Version eine vernuenftige Weiterentwicklung auf dem ODbL-Weg zu sein - wenn man den Weg denn ueberhaupt insgesamt fuer den richtigen haelt. Bye Frederik -- Frederik Ramm ## eMail frede...@remote.org ## N49°00'09 E008°23'33 ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de