Am Montag, den 01.07.2013, 19:31 +0200 schrieb Bernhard Weiskopf:
> Hallo Wolfgang,
> 
> das wird tatsächlich sehr unterschiedlich gehandhabt.
> 
> § 3 Abs. 3 Nr. 2.c) Satz 2 STVO (DE) setzt die Wirkung von zwei Linien (egal
> ob durchgezogen oder gestrichelt) gleich mit der Trennung durch bauliche
> Einrichtungen. Diese Einrichtungen heben die Geschwindigkeits-Begrenzung von
> 100 km/h auf. Auf andere Zusammenhänge kann man das nicht übertragen.

+1
> 
> Oftmals sind solche Straßen 20 m breit oder noch mehr. Wenn man eine Linie
> (highway = ...) in die Mitte zeichnet, sind die rechten Fahrspuren
> vielleicht schon mehr als 10 m davon entfernt und das "Einrasten" des Navis
> wird problematisch, besonders wenn daneben nochmal ein schmaler Fahrweg
> verläuft, dessen highway-Linie dann näher ist.

Das ist so nicht ganz richtig. Eine Fahrspur ist auch bei Schnellstraßen
kaum breiter als 3,5m. Das sind bei 2 Spuren 7m + ~0.25m für die
Markierung zwischen den Spuren und 0,25m zur Mitte => 7.5m *2 = 15m,
wenn kein Mittelstreifen vorhanden ist. Damit bist du mit der
Navi-Antenne in so einem Fall nicht mehr als 6,5m aus der Mitte raus,
damit haben die Navis noch keine Schwierigkeiten. Sonst würde OSM
überhaupt nicht funktionieren. In Hamburg haben wir durch die schlechte
Georeferenzierung von Bing bis zu 20 Meter Lagefehler, und wir haben als
einzige keine neuen Bilder bekommen.

Dafür haben wir allerdings die Grundkarte 1.5000 zum Abzeichnen und
Referenzieren. So ganz langsam wird es besser.

> 
> Meine persönliche Meinung: Ich betrachte solche breiten Straßen mit zwei
> Mittellinien als zwei Fahrbahnen, habe aber noch keine solche Straße
> eingetragen. Bestehende habe ich unverändert gelassen.

Genau deshalb hole ich hier Meinungen ein. Wenn die Definition "baulich
getrennt" heißt und wir Fahrbahnen mappen, ist eine durchgehende Fläche
eine Fahrbahn. So weit ich es verstanden habe, ist die Bedingung für
"dual carriageway" genauso, es wird eine bauliche Trennung, Leitplanke,
Bordstein, Grünstreifen, Verkehrsinsel ... gefordert.

Gruß, Wolfgang


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