Hi,

On 07/15/2013 07:25 AM, Markus Semm wrote:
Hallo, die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in jedem Land anders.

Das stimmt. Wobei die Unterschiede im Datenschutz innerhalb der EU relativ klein sind.

Darüber hinaus kann auch die
Legal Working Group keine verbindliche Auskunft zu Rechtsfragen geben
weil in Deutschland die Rechtsberatung den standesrechtlich
organisierten und zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten
Rechtsanwälten, Steuerberatern und Pfarrern vorbehalten ist.

Das ist so nicht richtig; das Rechtsdienstleistungsgesetz regelt die individuelle Beratung, nicht aber die Veroeffentlichung von allgemeinen Auskuenften. Wenn die LWG ein Statement veroeffentlichen wuerde, in dem drin steht: "Wir sind der Ansicht, dass man mit den OSM-Daten in allen EU-Laendern dies und jenes machen darf, weil das von der Lizenz/den CT abgedeckt ist", dann handelt es sich dabei um keine Rechtsberatung.

Zugleich wuerde ein solches Statement natuerlich dem einzelnen, der etwas mit OSM macht, keine Rechtssicherheit geben - wenn ihn spaeter jemand anzeigt, kann er zwar sagen "ich dachte, ich duerfte das", aber vor Rechtsfolgen schuetzt ihn das nicht.

Das gilt auch fuer andere Lizenzfragen; so wird z.B. immer wieder diskutiert, welche Lizenzfolgen sich aus dem Geocoding eines grossen Datenbestandes ergeben (wird der ganze Datenbestand ODbL oder werden zumindest die Adressen ODbL oder gar nix?). Die LWG wird von verschiedenen Seiten gedraengt, dazu ein Statement zu erarbeiten und wird das auch tun; eine Rechtssicherheit entsteht dadurch nicht. Allerdings kann die OSMF als Lizenzgeber natuerlich sagen: "Wir versprechen, dass wir keinen verklagen, der dies und das mit den Daten macht", und dadurch eine gewisse Sicherheit herstellen.

Beim Datenschutz ist das anders, weil da ja nicht der Lizenzgeber klagen wuerde, sondern der Betroffene, und das kann die OSMF nicht verhindern.

Da waere es vielleicht wirklich mal eine gute Idee, wenn die LWG die Sache pruefen lassen wuerde und wenn tatsaechlich Grund zur Sorge besteht, dass jemand mit einfachen Auswertungen aus dem Planetfile gegen den Datenschutz verstosssen kann, eine entsprechende Klarstellung in die CT schreiben, die das verhindert.

Bye
Frederik

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