Frederik, Du sagst, dass meine Info falsch ist, dass die LWG "keine verbindliche Auskunft zu Rechtsfragen erteilen darf". Kannst Du bitte erläutern, a) worauf sich das Recht der LWG begründet, VERBINDLICHE Auskünfte zu erteilen und b) woher die LWG das Recht hat, rechtsberatend tätig zu werden? Vielen Dank.
Unterschiede im Datenschutz sind relativ gering in Europa: das stimmt, und es wird erfreulicherweise immer weiter harmonisiert. Aber die Welt ist größer als Europa und wer sagt denn, dass nicht ein anderes Land andere Vorstellungen davon hat, wie Datenschutz auszusehen hat, Nord Korea z.B. oder China (wo meines Wissens das Mappen unter Strafe steht), oder der Iran. Beispiel: ich bin gerade aus Dubai zurückgekommen. Dort ist es bei Strafe verboten, Skype zu benutzen. Das kann sich ein Deutscher nicht wirklich vorstellen, der es nicht selbst erfahren hat? Dass mit der Beantwortung von rechtlichen Fragen in einem Forum zumindest die Grenzen eines Graubereichs angetestet werden kann man im Internet vielfältig nachlesen, z.B: hier: http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20000063 Meine Empfehlung: selbst eine Meinung bilden und nicht auf Andere verlassen. Ein Gericht wird Leichtgläubigkeit i.d.R. nicht strafmildernd bewerten. Cheers Markus -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Frederik Ramm [mailto:frede...@remote.org] Gesendet: Montag, 15. Juli 2013 08:32 An: talk-de@openstreetmap.org Betreff: Re: [Talk-de] Project of the Week und Gamification Hi, On 07/15/2013 07:25 AM, Markus Semm wrote: > Hallo, die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in jedem Land anders. Das stimmt. Wobei die Unterschiede im Datenschutz innerhalb der EU relativ klein sind. > Darüber hinaus kann auch die > Legal Working Group keine verbindliche Auskunft zu Rechtsfragen geben > weil in Deutschland die Rechtsberatung den standesrechtlich > organisierten und zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten > Rechtsanwälten, Steuerberatern und Pfarrern vorbehalten ist. Das ist so nicht richtig; das Rechtsdienstleistungsgesetz regelt die individuelle Beratung, nicht aber die Veroeffentlichung von allgemeinen Auskuenften. Wenn die LWG ein Statement veroeffentlichen wuerde, in dem drin steht: "Wir sind der Ansicht, dass man mit den OSM-Daten in allen EU-Laendern dies und jenes machen darf, weil das von der Lizenz/den CT abgedeckt ist", dann handelt es sich dabei um keine Rechtsberatung. Zugleich wuerde ein solches Statement natuerlich dem einzelnen, der etwas mit OSM macht, keine Rechtssicherheit geben - wenn ihn spaeter jemand anzeigt, kann er zwar sagen "ich dachte, ich duerfte das", aber vor Rechtsfolgen schuetzt ihn das nicht. Das gilt auch fuer andere Lizenzfragen; so wird z.B. immer wieder diskutiert, welche Lizenzfolgen sich aus dem Geocoding eines grossen Datenbestandes ergeben (wird der ganze Datenbestand ODbL oder werden zumindest die Adressen ODbL oder gar nix?). Die LWG wird von verschiedenen Seiten gedraengt, dazu ein Statement zu erarbeiten und wird das auch tun; eine Rechtssicherheit entsteht dadurch nicht. Allerdings kann die OSMF als Lizenzgeber natuerlich sagen: "Wir versprechen, dass wir keinen verklagen, der dies und das mit den Daten macht", und dadurch eine gewisse Sicherheit herstellen. Beim Datenschutz ist das anders, weil da ja nicht der Lizenzgeber klagen wuerde, sondern der Betroffene, und das kann die OSMF nicht verhindern. Da waere es vielleicht wirklich mal eine gute Idee, wenn die LWG die Sache pruefen lassen wuerde und wenn tatsaechlich Grund zur Sorge besteht, dass jemand mit einfachen Auswertungen aus dem Planetfile gegen den Datenschutz verstosssen kann, eine entsprechende Klarstellung in die CT schreiben, die das verhindert. Bye Frederik -- Frederik Ramm ## eMail frede...@remote.org ## N49°00'09" E008°23'33" _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de