Das Grundstück hat schon eine Nummer - richtig.
Aber die bleibt nicht zwingend so.
Diese Plannummer kann sich durch weitere Aufteilung oder Zusammenlegun
von Grundstücken ändern, aus 11 wird 11a, 11b und 11c, aus 13 und 15
wird 13-15 oder auch nur 13.

Hausnummern und Adressen an ein Grundstück zu schreiben halte ich im
Prinzip für nicht das schlechteste, aber es macht vermutlich einen
großteil der bisherigen Daten für schlechter nutzbar, denn sehr oft
haben wir nicht mehr als Hausnummer und Straße an Nodes.
Bisher kann man daraus ableiten
1) Ich kann danach routen (was bei unbebauten Grundstücken ohne
Hausnummer nicht geht)
2) Die Adresse gibt es (stimmt eigentlich immer), als Adresse im Sinne
von Anschrift gilt das aber nicht, wenn das Grundstück (noch) unbebaut
ist. Insbesondere dürfte das beim Hausnummern-Abgleich aus offiziellen
Daten schiefgehen; denn ich vermute, dass dem echte Hausnummern und
nicht Grundstücksnummern zugrunde liegen dürften.

Wenn also Adressen ohne zugehörige Adressaten (und wenns die leere Bude
ist) eingetragen werden sollten, dann sollte das IMHO deutlich
unterscheidbar sein.

Gruß
Peter

Am 15.12.2013 17:44, schrieb Martin Koppenhoefer:
> Am 15. Dezember 2013 17:12 schrieb Christoph (TheFive@OSM) <
> thefive....@gmail.com>:
> 
>> Generell tue ich mich schwer mit nicht existenten Dingen in unserer Karte.
>> (und eine Reservierung einer Hausnummer für die Stadt ist ebenso nicht
>> existent
>> wie z.b. der Eintrag eines Hausbesitzers im Grundbuch).
>>
> 
> 
> das ist nicht nur eine "Reservierung", Grundstücksnummern (sprich
> "Hausnummern") werden festgesetzt, sobald es zum Auffinden und
> Unterscheiden von Grundstücken aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und
> Ordnung notwendig ist. In der Regel ist das zugegebenermaßen mit
> Fertigstellung der Bebauung der Fall. Wenn das Grundstück eine "Hausnummer"
> hat (physisch, sichtbar vor Ort), sollte es wohl keinen Diskussionsbedarf
> geben (hoffe ich), in anderen Fällen halte ich es dennoch für
> wünschenswert, dass man die (offizielle) Nummer in OSM einträgt, weil
> früher oder später wird auf einem Beugrundstück auch gebaut, und wenn man
> nun schon die Nummer in der Hand hat, und JOSM an der richtigen Stelle,
> wieso nicht gleich eintragen?
> 
> Wie bereits verschiedentlich besprochen ist das aber auch eine Sache, die
> im Detail auf Landesebene geregelt wird, d.h. evtl. ist das nicht überall
> so wie oben beschrieben (dass es im Grunde "Grundstücksnummern" sind, ist
> allerdings bundeseinheitlich im Baugesetzbuch geregelt).
> 
> Gruß Martin
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