Hallo, On 07.11.2018 07:31, sepp1...@posteo.de wrote: > Erfasse ich nun zusätzlich > eine natürliche Person mit Namen als Betreiber/Opperator, habe ich > widerrechtlich nach DS-GVO einen Datensatz zur Person erstellt und > entsprechend verknüpft und genau das ist NICHT ZULÄSSIG. Darauf will ich > hinaus!
Ja, das haben wir alle verstanden, dass das Deine Ansicht ist. Wir sind uns nur nicht darin einig, dass dies die einzig mögliche Interpretation der Gesetzeslage ist. > Die "Augenarztpraxis Dr. Sommer" kann und soll durchaus in einer Karte > auftauchen (um mal beim Beispiel zu bleiben), es ist aber für OSM > absolut nebensächlich und NICHT ERFORDERLICH, eine natürliche Person mit > diesem Datensatz zu einem physischen Objekt zu verknüpfen! Es ist halt kein Schwarz-Weiss, sondern ein Spektrum. Auf der einen Seite: "Bürobedarf Emma Müller". Für Dich ein klarer Fall, Eintragung erlaubt. Dann: "Bürobedarf Office8000, Inh. Emma Müller". Für Dich, wenn ich Dich richtig verstanden habe, ein "von mir aus kann man das eintragen"-Fall, immer alles im "name"-Tag. (Normalerweise würden wir als "name" das taggen, was wir sehen - der tatsächliche Firmenname kann manchmal ja auch schon von der Beschilderung abweichen. Es kann also sein, dass über der Tür "Bürobedarf Office8000, Inh. Emma Müller" steht, im Handelsregister aber "Office8000 OHG" oder so. Das Mitnehmen des Inhabernamens wäre, wenn ich Dich richtig verstanden habe, Deiner Ansicht nach aber zulässig, weil der Inhaber offenbar "seinen Laden so nennt", was durch das Schild über der Eingangstür bewiesen wird.) Dann: "Bürobedarf Office8000" groß über der Tür, "Inhaber: Emma Müller" auf einem separaten, kleineren Aufkleber neben der Tür. Für Dich macht diese Konstellation dann den Inhabernamen zu einem klaren, IN GROSSBUCHSTABEN ausgeführten Datenschutz-No-No, und da, denke ich, scheiden sich dann die Geister - *besonders* in Konstellationen, wo andere Rechtsvorschriften die öffentliche Anbringung des Personennamens erfordern. > Es ist m.M.n. völlig unerheblich für OSM, ob Geschäftsinhaber aufgrund > anderer gesetzlicher Verpflichtungen oder freiwillig ihren Namen ans > Schaufenster kleben (müssen) oder ein Impressum auf einer Webseite > bereit stellen (müssen). Wenn es ein Gesetz gibt, dass sagt, dass Du Deinen Namen ans Geschäft schreiben musst, dann könnte man ja sagen, es besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, dass jeder weiss, dass Du der Inhaber bist. Nichts anderes drückt so ein Gesetzt ja aus, oder? Bye Frederik -- Frederik Ramm ## eMail frede...@remote.org ## N49°00'09" E008°23'33" _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de