Hallo,

On 07.11.2018 07:31, sepp1...@posteo.de wrote:
> Erfasse ich nun zusätzlich
> eine natürliche Person mit Namen als Betreiber/Opperator, habe ich
> widerrechtlich nach DS-GVO einen Datensatz zur Person erstellt und
> entsprechend verknüpft und genau das ist NICHT ZULÄSSIG. Darauf will ich
> hinaus!

Ja, das haben wir alle verstanden, dass das Deine Ansicht ist.

Wir sind uns nur nicht darin einig, dass dies die einzig mögliche
Interpretation der Gesetzeslage ist.

> Die "Augenarztpraxis Dr. Sommer" kann und soll durchaus in einer Karte
> auftauchen (um mal beim Beispiel zu bleiben), es ist aber für OSM
> absolut nebensächlich und NICHT ERFORDERLICH, eine natürliche Person mit
> diesem Datensatz zu einem physischen Objekt zu verknüpfen!

Es ist halt kein Schwarz-Weiss, sondern ein Spektrum.

Auf der einen Seite: "Bürobedarf Emma Müller". Für Dich ein klarer Fall,
Eintragung erlaubt.

Dann: "Bürobedarf Office8000, Inh. Emma Müller". Für Dich, wenn ich Dich
richtig verstanden habe, ein "von mir aus kann man das eintragen"-Fall,
immer alles im "name"-Tag.

(Normalerweise würden wir als "name" das taggen, was wir sehen - der
tatsächliche Firmenname kann manchmal ja auch schon von der
Beschilderung abweichen. Es kann also sein, dass über der Tür
"Bürobedarf Office8000, Inh. Emma Müller" steht, im Handelsregister aber
"Office8000 OHG" oder so. Das Mitnehmen des Inhabernamens wäre, wenn ich
Dich richtig verstanden habe, Deiner Ansicht nach aber zulässig, weil
der Inhaber offenbar "seinen Laden so nennt", was durch das Schild über
der Eingangstür bewiesen wird.)

Dann: "Bürobedarf Office8000" groß über der Tür, "Inhaber: Emma Müller"
auf einem separaten, kleineren Aufkleber neben der Tür. Für Dich macht
diese Konstellation dann den Inhabernamen zu einem klaren, IN
GROSSBUCHSTABEN ausgeführten Datenschutz-No-No, und da, denke ich,
scheiden sich dann die Geister - *besonders* in Konstellationen, wo
andere Rechtsvorschriften die öffentliche Anbringung des Personennamens
erfordern.

> Es ist m.M.n. völlig unerheblich für OSM, ob Geschäftsinhaber aufgrund
> anderer gesetzlicher Verpflichtungen oder freiwillig ihren Namen ans
> Schaufenster kleben (müssen) oder ein Impressum auf einer Webseite
> bereit stellen (müssen). 

Wenn es ein Gesetz gibt, dass sagt, dass Du Deinen Namen ans Geschäft
schreiben musst, dann könnte man ja sagen, es besteht ein berechtigtes
öffentliches Interesse daran, dass jeder weiss, dass Du der Inhaber
bist. Nichts anderes drückt so ein Gesetzt ja aus, oder?

Bye
Frederik

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Frederik Ramm  ##  eMail frede...@remote.org  ##  N49°00'09" E008°23'33"

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