>> Bei genauerem drüber nachdenken kams mir auch... Ich wüsste spontan keine 
>> (Bundes-)Straße ausserorts an der es geeignet wäre zu laufen.
>
>Was soll daran ungeeignet sein? Einzelne Straßenteile oder gar ganze
>Straßen widmungswidrig den Autofahrern zur bevorzugten Nutzung
>zuzuweisen, kannst Du getrost den Straßenverkehrsbehörden überlassen ...

ungeeignet im Sinne von: Ich kann entweder im StrassenGRABEN laufen oder auf 
der vielbefahrenen Fahrbahn. Also mich würds ärgern wenn mich ein Router da 
langschickt. Und woher soll ers wissen, wenns ihm keiner sagt.

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