Hallo nochmal und guten Morgen,
> Ob Doppelter Strich das gleiche ist wie bauliche trennung weiß ich nicht.
>   
Nein, ist es nicht.
bauliche Trennung hat etwas "bau"-mäßiges an sich. und mit Farbe 
streichen bedeutet nicht Bauen. in der StVo steht zu Zeichen 295 
Fahrstreifenbegrenzung "Die Fahrstreifenbegrenzung kann aus einer 
Doppellinie bestehen". Für mich heißt das. Einfach und Doppel = 
rechtlich dasselbe - kurz gegooglet
habe ich folgenden Link gefunden:
"http://www.sicherestrassen.de/VWV-Fenster/Fenster.htm?http://www.sicherestrassen.de/VWV-Fenster/Z295.htm";
in Absatz 2 steht:
"Die Fahrstreifenbegrenzung sollte in Grundstückszufahrten nur dann 
unterbrochen werden, wenn für den Anliegerverkehr unzumutbare Umwege 
[...] entstehen; wenn es erforderlich ist, das Linksabbiegen zu einem 
Grundstück zuzulassen, das Linksabbiegen aus diesem Grundstück aber 
verboten werden soll, kommt gegebenenfalls die Anbringung einer 
einseitigen Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296) in Frage".

Für mich ist hier klar ersichtlich, dass auch ein Doppelstrich nur die 
Fahrbahnen begrenzt und nicht trennt und die Fahrstreifenbegrenzung 
(Zeichen 295) ähnlich dem Abbiegeverbot zu sehen ist. Wenn also 
Linksabbiegen verboten sein soll, weil durchgängiger Strich nicht 
unterbrochen ist, dann gehört da eine Restriction mit no_left_turn hin.

> Aber mein Punkt geht auch nicht in Richtung Maximalgeschwindigkeit, 
> sondern wie verhält es sich beim Fahren. Wenn ich wegen Verkehrsregelung 
> (durchgezogener Strich) nicht in die links abgehenden Straßen einbiegen 
> darf, verhält es sich effektiv wie eine bauliche Trennung. Eine 
> splittung des Weges in zwei Einbahnstraßen ist damit für mich auch hier 
> die einfachere und logischere Mapping-Variante.
> Etwas anderes ist ein durchgezogener Strich, der nur das überholen 
> verbietet, aber für jede Straße links unterbrochen wird und somit ein 
> abbiegen beliebig ermöglicht. Solch eine Straße braucht natürlich nicht 
> für alle 100m getrennt gemappt zu werden, fürchte da war ich nicht ganz 
> deutlich. :)
>   
Es ist zwar die "einfachere" Variante eine Fahrbahnbegrenzung wie eine 
bauliche Trennung zu betrachten und zu mappen, so ist das aber nicht in 
der Realität, sondern nur "effektiv". Wenn du auf einem 5km langen 
Streckenstück mit einer durchgezogenen Linie bist, dann sollte dieses 
Streckenstück immer gleich gemappt sein unabhängig davon, ob nach 2.5km 
eine unterbrochene Linksabbiegermöglichkeit ist oder nicht. Damit ist 
auch gewährleistet, dass man - wenn man sich die gedruckte Karte 
anschaut - immer weiß, was man auf dem Straßenstück zu erwarten hat. Nur 
weil die Linie durchgezogene ist sollte diese Strecke mit Überholverbot 
nicht anders gemappt werden, wie eine äquivalente Strecke mit Zeichen 276.

Genauso könnte auf einer Landstraße mit normaler unterbrochener 
Fahrstreifenbegrenzung kurz vor der Kreuzung auf 20 Metern ein Strich 
... oder auch ein doppelter durchgezogen werden, damit keiner Links 
abbiegt / einbiegt. Das entspricht nach meinem Verständnis dem Zeichen 
214 auf der Hauptstraße und Zeichen 209 auf der einfahrenden 
Nebenstraße. Und nur weil durch ein Zeichen ein Linksabbiegen, 
Linkseinbiegen und Überqueren der Hauptstraße nicht erlaubt sein soll, 
kann man doch die Straße nicht auf zwei Fahrbahnen trennen.

Die Realität abbilden heißt in dem Fall nicht 2 oder 3-Dimensional 
zeichnen, sondern so zeichnen, wie die Straße beschaffen ist. Ein 
Beispiel mit StrabaSchienen würde bedeuten, dass wenn die Schienen auf 
der Straße verlaufen, auch Straße und Schienen gemeinsam gemappt werden 
und wenn die Schienen neben der Fahrbahn verlaufen die Schienen separat 
gemappt werden. Hat eine Straße in eine Richung Autos und schienen und 
in die Gegenrichtung nur Schienen erlaubt, welche logischerweise 
nirgends abbiegen und somit - wenn ich Gerrits Worte benutzen kann - 
effektiv baulich getrennt ist, ist es sicherlich einfacher diese 
Gegenverkehrsschienen getrennt zu mappen, aber eben nicht passend zur 
Realität. (keine bauliche Trennung zwischen den Fahrbahnen vorausgesetzt 
- Bordstein oder Grünstreifen).

Grüße,
  PieSchie


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