Am Mittwoch, 30. Juli 2008 13:39 schrieb Tobias Wendorff:

> Sobald ich diese Daten eingebe, versehe ich die Daten mit einem
> Raumbezug - und in Deutschland wird ebendies urheberrechtlich geschützt
> - wir hatten den Vergleich ja mit den Luftbildern.

Nur eine Detailanmerkung: Es ist nicht der Raumbezug, der solche Daten zu 
urheberrechtlich geschützten macht. Daher sind Rohdaten (z.B. ein 
GPS-Track) trotz Raumbezugs auch nicht geschützt. Wie ich schon zuvor 
schrieb, ist es eine Frage der Schöpfungshöhe. Ich muss nach Lektüre von 
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechte_an_Geodaten#Rechtslage_in_Deutschland 
allerdings zugeben, dass anscheinend (für Deutschland) höchstrichterlich 
entschieden wurde, dass in der Generalisierung der Daten (die beim 
Kartieren immer stattfindet) eine ausreichende individuelle Leistung zu 
sehen und damit Schöpfungshöhe und urheberrechtlicher Schutz als gegeben 
zu betrachten sind. Wer zu OSM beiträgt, verliert zwar nicht sein 
Urheberrecht, räumt aber über die Lizenz jedem an den Daten 
Interessierten recht weitgehende Nutzungsrechte ein.

Hatto

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