Hallo,

[EMAIL PROTECTED] wrote:
> Meistens ist aber auch schon das pure Abrufen eines WMS theoretisch verboten.

Ich halte es fuer ziemlich wahrscheinlich, dass es juristisch nicht 
haltbar ist, einen Server ohne Zugangsbeschraenkung im Internet 
anzubieten, und zugleich das pure Abrufen zu verbieten. Jemand, der das 
tut, muesste sich vom Richter fragen lassen, wieso er dann kein Passwort 
drauf tut... "die sind ja nicht ganz bloed" (die Juristen).

Bye
Frederik


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