Hallo.

Am Dienstag, 12. August 2008 schrieb René Falk:
> > IMHO ist ein highway=track *immer* für allgemeinen Kraftverkehr
> > gesperrt. Es gibt immer Ausnahmen wie "Anlieger frei", aber wenn
> > keinerlei Sperrung existiert und der Weg weiterhin asphaltiert ist,
> > ist es kein Feldweg. Also auch kein Track.
> Ganz entschiedener Wiederspruch. Sperrungen für den allgemeinen
> Kraftverkehr sind hier Ausnahmen. 

Sicher? Sperrungen sind manchmal nicht explizit ausgeschildert, wenn an der 
Beschaffenheit des Weges erkennbar ist, dass es sich nicht um eine Straße 
handelt. Ein Grünstreifen in der Mitte ist so ein Erkennungszeichen.


> Verbreitet ist eher eine Beschränkung nach Gewicht  um den 
> Schwerlastverkehr auszuschließen. Asphalt bekommt man nur selten zu
> sehen. Betonfahrspuren mit Grünstreifen in der Mitte sind die Regel.

Wir reden hier von Dingen, die in der Regelung Ländersache sind und die von 
Land zu Land auch bzgl. Haushalts-Budget völlig unterschiedliche gehandhabt 
werden.

Im Land Ba-Wü ist ein Befahren von Feldwegen mit motorisierten Fahrzeugen 
nicht erlaubt. Ein Feldweg ist am Ausbauzustand erkennbar. Als Faustregel 
gilt: Asphalt ist Straße, Schotter ist Feldweg. Grün in der Mitte ist 
Feldweg.


Ich kenne aus eigener Erfahrung genau zwei Fälle bei denen eine öffentliche 
Straße (als Zufahrt zu einem oder mehreren Häusern) nicht asphaltiert ist 
(wohl aber sehr gut befestigt / geschottert).
Da dies aber wirklich fern ab von jedem Durchgangsverkehr ist, man mit einem 
einzelnen Auto schon Angst um die Spiegel bekommen kann und daher wirklich 
nur die Bewohner dort fahren möchten, halte ich das einfach für eine 
Nachlässigkeit der Beschilderung. Es ist dadurch praktisch ein 
Anlieger-Frei-Weg. Auch wenn es "meine" Regel sprengt, dort ist es halt 
unclassified / unpaved, da es nicht gesperrt ist.


> Wobei der Grünstreifen auf manchen Wegen im Sommer oftmals ein
> befahren mit normalen PKW physisch verhindert, weil das Grün dann
> schon mal die Motorhaube an Höhe übertrifft, obwohl da keinerlei
> Schild ist, was das befahren verbietet.

Und über solche Wege werden bewohnte Adressen ganz offiziell erreicht? Der 
Postbote hat ne Machete im Kofferraum oder fährt Geländewagen?

So etwas gibt es hier in meiner Umgebung nicht. Hier haben die meisten Leute 
Autos, mit dem sie ab und an fahren. Und Erschließung von Baugrundstücken ist 
Aufgabe der Gemeinde, damit auch Unterhalt der betreffenden Wege (ggf. nur 
bis zur Grundstücksgrenze).

Recherchiere doch mal, ob es in dem für dich geltenden Landesgesetz nicht auch 
eine Regelung gibt, die das Befahren von unbefestigten Wegen verbietet. 


Kurze Anekdote: Bei uns wurde vor einigen Jahren die Aufstellung eines 
Sperrschildes von der Gemeinde *abgelehnt*, weil es "offensichtlich" sei, 
dass dieser Weg für öffentlichen Kraftverkehr gesperrt sei. Leider kennt 
dieses Gesetz kaum einer und daher wurde ein paar Jahre später doch ein 
Schild aufgestellt. In Ba-Wü sind mittlerweile fast alle Feldwege 
beschildert, weil eben kaum einer sich an dieses Gesetz hält (weil es kaum 
einer kennt).

Gruß, Bernd

-- 
Make something idiot proof and someone will make a better idiot.

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