Hallo. Am Dienstag, 12. August 2008 schrieb René Falk: > > IMHO ist ein highway=track *immer* für allgemeinen Kraftverkehr > > gesperrt. Es gibt immer Ausnahmen wie "Anlieger frei", aber wenn > > keinerlei Sperrung existiert und der Weg weiterhin asphaltiert ist, > > ist es kein Feldweg. Also auch kein Track. > Ganz entschiedener Wiederspruch. Sperrungen für den allgemeinen > Kraftverkehr sind hier Ausnahmen.
Sicher? Sperrungen sind manchmal nicht explizit ausgeschildert, wenn an der Beschaffenheit des Weges erkennbar ist, dass es sich nicht um eine Straße handelt. Ein Grünstreifen in der Mitte ist so ein Erkennungszeichen. > Verbreitet ist eher eine Beschränkung nach Gewicht um den > Schwerlastverkehr auszuschließen. Asphalt bekommt man nur selten zu > sehen. Betonfahrspuren mit Grünstreifen in der Mitte sind die Regel. Wir reden hier von Dingen, die in der Regelung Ländersache sind und die von Land zu Land auch bzgl. Haushalts-Budget völlig unterschiedliche gehandhabt werden. Im Land Ba-Wü ist ein Befahren von Feldwegen mit motorisierten Fahrzeugen nicht erlaubt. Ein Feldweg ist am Ausbauzustand erkennbar. Als Faustregel gilt: Asphalt ist Straße, Schotter ist Feldweg. Grün in der Mitte ist Feldweg. Ich kenne aus eigener Erfahrung genau zwei Fälle bei denen eine öffentliche Straße (als Zufahrt zu einem oder mehreren Häusern) nicht asphaltiert ist (wohl aber sehr gut befestigt / geschottert). Da dies aber wirklich fern ab von jedem Durchgangsverkehr ist, man mit einem einzelnen Auto schon Angst um die Spiegel bekommen kann und daher wirklich nur die Bewohner dort fahren möchten, halte ich das einfach für eine Nachlässigkeit der Beschilderung. Es ist dadurch praktisch ein Anlieger-Frei-Weg. Auch wenn es "meine" Regel sprengt, dort ist es halt unclassified / unpaved, da es nicht gesperrt ist. > Wobei der Grünstreifen auf manchen Wegen im Sommer oftmals ein > befahren mit normalen PKW physisch verhindert, weil das Grün dann > schon mal die Motorhaube an Höhe übertrifft, obwohl da keinerlei > Schild ist, was das befahren verbietet. Und über solche Wege werden bewohnte Adressen ganz offiziell erreicht? Der Postbote hat ne Machete im Kofferraum oder fährt Geländewagen? So etwas gibt es hier in meiner Umgebung nicht. Hier haben die meisten Leute Autos, mit dem sie ab und an fahren. Und Erschließung von Baugrundstücken ist Aufgabe der Gemeinde, damit auch Unterhalt der betreffenden Wege (ggf. nur bis zur Grundstücksgrenze). Recherchiere doch mal, ob es in dem für dich geltenden Landesgesetz nicht auch eine Regelung gibt, die das Befahren von unbefestigten Wegen verbietet. Kurze Anekdote: Bei uns wurde vor einigen Jahren die Aufstellung eines Sperrschildes von der Gemeinde *abgelehnt*, weil es "offensichtlich" sei, dass dieser Weg für öffentlichen Kraftverkehr gesperrt sei. Leider kennt dieses Gesetz kaum einer und daher wurde ein paar Jahre später doch ein Schild aufgestellt. In Ba-Wü sind mittlerweile fast alle Feldwege beschildert, weil eben kaum einer sich an dieses Gesetz hält (weil es kaum einer kennt). Gruß, Bernd -- Make something idiot proof and someone will make a better idiot.
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