Am Dienstag, 12. August 2008 schrieb Bernd Wurst: > Am Dienstag, 12. August 2008 schrieb René Falk:
> > Wobei der Grünstreifen auf manchen Wegen im Sommer oftmals ein > > befahren mit normalen PKW physisch verhindert, weil das Grün dann > > schon mal die Motorhaube an Höhe übertrifft, obwohl da keinerlei > > Schild ist, was das befahren verbietet. > > Und über solche Wege werden bewohnte Adressen ganz offiziell > erreicht? Der Postbote hat ne Machete im Kofferraum oder fährt > Geländewagen? Der Grünbewuchs ist je nachdem, wie viel Verkehr dort herrscht, unterschiedlich hoch. Und ja, die Post hat auch Fahrzeuge mit Schlechtwegefahrwerk. Die Gemeinden können hier unter bestimmten Bedingungen solche "Grünpflege" auch auf die Anwohner abwälzen bzw. eine Beteiligung der Anwohner fordern, ebenso wie die Straßenreinigung. Das ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. > So etwas gibt es hier in meiner Umgebung nicht. Hier haben die > meisten Leute Autos, mit dem sie ab und an fahren. Und Erschließung > von Baugrundstücken ist Aufgabe der Gemeinde, damit auch Unterhalt > der betreffenden Wege (ggf. nur bis zur Grundstücksgrenze). > > Recherchiere doch mal, ob es in dem für dich geltenden Landesgesetz > nicht auch eine Regelung gibt, die das Befahren von unbefestigten > Wegen verbietet. Nach dem überfliegen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holsteins sieht das zusammengefasst in etwa so aus: Die Feld- und Waldwege gehören zu den öffentlichen Straßen. Deren Gebrauch ist der Widmung und Straßenverkehrsordnung entsprechend jedermann gestattet. Sondernutzungen, wozu auch forst- und landwirtschaftlicher Verkehr zählen, sind erlaubnispflichtig, sofern die Widmung der Straße nicht entsprechend ist. Nach dem Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) scheint das dort ähnlich zu sein. Grüße René _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de