André Reichelt <[EMAIL PROTECTED]> schrieb:
> Dann haben wir ein Gerichtsurteil und dieMeinung eines Anwalts zu  
> unseren Gunsten. Allerdings denke ich, das Urteil genügt schon, um nun  
> auch Google-Luftbilder abzumalen.

Erstens ist ein zehn Jahre altes Urteil zu diesem Thema nicht gerade
aktuell (diverse Änderungen im Urheberrecht, jede Menge Fachdiskussion
seitdem). Zweitens kann die Sache außerhalb Europas völlig anders
aussehen. Drittens versucht Google (ob mit Erfolg, kann ich auf die
Schnelle nicht sagen) den Benutzern auch seine AGB zu stellen. Viertens
wäre auch das Wettbewerbsrecht mal zumindest einen Blick wert.

Gruß,
Mark

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