Am Sonntag, 14. September 2008 schrieb Ulf Möller:

> Der Unterschied ist nur die Funktion: öffentliche Straße oder
> Wirtschaftsweg.

Das eine schließt das andere nicht aus. Ein Wirtschaftsweg kann auch 
eine öffentliche Straße sein, das ist in den Bundesländern in 
Deutschland unterschiedlich geregelt. In Schleswig-Holstein gehören 
Wirtschaftswege beispielsweise zu den öffentlichen Straßen.

Grüße

René


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