Garry schrieb: > Mario Salvini schrieb: > >>> Das geht aus Qualitätssicherungsgründen nicht da dann nicht >>> unterschiedenwerden kann ob es keine Beschränkung >>> gibt oder ob nur noch keiner den Wert eingetragen hat! >>> >>> Siehe auch >>> http://wince.dentro.info/koord/osm/KosmosMap.htm >>> http://forum.pocketnavigation.de/thread.php?threadid=1111943&threadview=0&hilight=&hilightuser=0&page=2 >>> >>> >>> >> das Argument zählt in soweit nicht, weil für mit Hilfe der >> Default-Tabellle schon für alle Straßen ein maxspeed definiert haben. >> Das "aller einzichste überhaupt" (ums mal auf rheinländisch zu sagen) >> was für in der OSM-Datenbank erfassen müssen sind die ausgeschilderten >> Ausnahmen. Das minimiert den Aufwand für alle und ist zugleich am Besten >> zu pflegen. >> >> > Ich weiss nicht wie ich es Dir noch erklären soll... Default-Werte > nützen rein gar nichts und machen den ganzen Tag > wertlos weil man nicht unterscheiden kann ob der Default-Wert gültig > ist oder ein geringerer Wert vorgeschrieben ist > der eben nur nicht getaggt ist! > Überleg Dir was passieren kann wenn Du z.B. ein Tempo60 Schild > übersiehst und Dein Navi Dir auch ein Default von 100km/h > signalisiert weil das Schild noch nicht eingetragen wurde! > > Garry wenn du eine Stelle findest, wo ein explizites ausgeschildertes Maxspeed an der Straße zu finden ist, dann trag es nach. Sehe nicht soganz, in wie fern deine Argumentation deine willkürlich gesetztes nicht explizit gültiges Maxspeed richtig macht.
Dazu auch Zitat wikipedia: "... Unter /Schritttempo/ versteht man allgemein in Rechnungen überschlagsmäßig eine Geschwindigkeit von 1 Meter <http://de.wikipedia.org/wiki/Meter> pro Sekunde <http://de.wikipedia.org/wiki/Sekunde> oder 3,6 km/h <http://de.wikipedia.org/wiki/Km/h>. ... Der Begriff /Schrittgeschwindigkeit/ ist in der Rechtsprechung nicht genau definiert. Sie liegt nach Urteilen verschiedener deutscher Obergerichte zwischen 4 und 10 km/h. Der deutsche Bundesgerichtshof <http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgerichtshof> spricht davon, dass sie /„deutlich unter 20 km/h“/ liegen muss. ..." Wenn du jetzt auf Grund des Urteils auf 4km/h (weil untere Grenze) bestehen oder dich auf den Schätzwert von "1 Meter pro Sekunde" berufen würdest könnte ich ja nachvollziehen. Aber sich bei einer MAX-Geschwindigkeit auf den Mittelwert eines gültigen Zahlenraums zu verschränken mit dem man im Zweifelsfalle zu 50% falsch liegt is doch echt ein fragwürdiges Vorgehen. Auch von Verwässerung kann durch Angaben wie maxspeed=walk oder z.B. maxspeed:rain=80 (dein Beispiel mit dem Regen) nicht gesprochen werden. Im Gegeteil ist die Angabe deutlich tauglicher, da richtiger. (Dein Wert is nur in 50% der Fälle richtig, maxspeed=walk dagegen in 100% ) -- Mario _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de