Mario Salvini schrieb:
> wenn du eine Stelle findest, wo ein explizites ausgeschildertes Maxspeed 
> an der Straße zu finden ist, dann trag es nach. 
Danke für den Hinweis, da wäre ich alleine nicht drauf gekommen...
> Sehe nicht soganz, in 
> wie fern deine Argumentation deine willkürlich gesetztes nicht explizit 
> gültiges Maxspeed richtig macht.
>   
Er ist von mir nicht willkürlich gesetzt sondern aufgrund der 
technischen und rechtlichen Gegenbenheiten
als der geeignetse gewählt.

> Dazu auch Zitat wikipedia: "... Unter /Schritttempo/ versteht man 
> allgemein in Rechnungen überschlagsmäßig eine Geschwindigkeit von 
> 1 Meter <http://de.wikipedia.org/wiki/Meter> pro Sekunde 
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Sekunde> oder 3,6 km/h 
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Km/h>. ... Der Begriff 
> /Schrittgeschwindigkeit/ ist in der Rechtsprechung nicht genau 
> definiert. Sie liegt nach Urteilen verschiedener deutscher Obergerichte 
> zwischen 4 und 10 km/h. Der deutsche Bundesgerichtshof 
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgerichtshof> spricht davon, dass sie 
> /„deutlich unter 20 km/h“/ liegen muss. ..."
>
>   
...oder nach Fahrschulregel 1.Gang Leerlauf womit viele Fahrzeuge bei 
ca. 7km/h liegen.
> Wenn du jetzt auf Grund des Urteils auf 4km/h (weil untere Grenze) 
> bestehen oder dich auf den Schätzwert von "1 Meter pro Sekunde" berufen 
> würdest könnte ich ja nachvollziehen. Aber sich bei einer 
> MAX-Geschwindigkeit auf  den Mittelwert eines gültigen Zahlenraums zu 
> verschränken mit dem man im Zweifelsfalle zu 50% falsch liegt is doch 
> echt ein fragwürdiges Vorgehen.
>   
Ja und, wo ist Dein Problem? Der Gesetzgeber sieht eine Toleranz von 
3km/h vor weil er weiss dass die Messtechnik
nicht mehr hergibt - bezogen auf 4km/h sind das 75%Messfehler. Das nur 
als Hinweiss darauf dass so grosse
%-Fehler in diesem Wertebereich völlig normal sind - solltest Dich mal 
ein bischen mit Messtechnik beschfäftigen
wenn Du darüber ernsthaft diskutieren willst.

Der Wert 7km/h ist so gewählt dass er unter dem Gesichtspunkt der 
Tachogenauigkeit und der geringst möglichen
Fahrzeuggeschwindigkeit bei Leerlauf im 1.Gang plausibel und realistisch 
ist ohne einen  Busgeldbescheid zu  riskieren.
 
> Auch von Verwässerung kann durch Angaben wie maxspeed=walk oder z.B. 
> maxspeed:rain=80 (dein Beispiel mit dem Regen) nicht gesprochen werden. 
>   
Hatte ich ein Beispiel mit Regen? Da muss mir ein Fehler unterlaufen 
sein... Regen ist unrelevant,
die Schilder beziehen sich auf Nässe
"Nass ist eine Fahrbahn dann, wenn die gesamte Fahrbahn mit einem 
Wasserfilm überzogen ist - d.h. dann ist die Geschwindigkeitsbegrenzung 
"bei Nässe" zu beachten. OLG Hamm (AZ: 2 Ss OWi 1057/2000)."
> Im Gegeteil ist die Angabe deutlich tauglicher, da richtiger. (Dein Wert 
> is nur in 50% der Fälle richtig, maxspeed=walk dagegen in 100% )
>   
Ein Maxwert ist ein Wert und kein Bereich - erst mit dem Beaufschlagen 
einer häufig unvermeidbaren Toleranz wird er zu einem Bereich.


Garry

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