Mario Salvini schrieb: > >> Bitte um genaue Quelle, dann sehen wir mal von welchem Gericht das >> Urteil stammt und was genau >> drin steht! Realiatisch sind 4km/h nicht - probier einfach mal aus eine >> längere, stärker ansteigende Strecke >> mit einem handelsüblichen PKW zu fahren ohne die 4km/h zu überschreiten >> insofern Du berechtigt bist >> einen PKW zu fahren. >> >> > als ich kann mit meinem ollen Corsa bequem auf Standgas ohne Fuss auf > irgendwelchen Pedalen nebengehenden Leuten nebenherfahren. > > aber hier ein paar Hinweise zu Gerichtsurteilen: > "... > Ebenso vage ist die an Haltestellen und in verkehrsberuhigten Bereichen > vorgeschriebene "Schrittgeschwindigkeit". Zwischen 4 und 7 km/h meint > das OLG Köln (VRS 68, 382 - Az. Ss 782/84; vgl. auch OLG Stuttgart VRS > 70, 49 = StVE § 21a STVO Nr. 14; /Filthaut/ NZV 96, 59; siehe /Berr/ DAR > 82, 138). Das OLG Hamm (VRS 6, 222) erachtet den Begriff als nicht > eindeutig und zieht die Grenze bei 10 km/h. Man wird jedoch nicht auf > eine bestimmte km/h-Größe zwischen 4 und 10 km/h oder gar 4 bis 7 km/h > abstellen dürfen, weil eine solche nämlich mittels Tacho gar nicht > zuverlässig meßbar wäre und z.B. Radfahrer mit Fußgängergeschwindigkeit > unsicher werden und zu schwanken beginnen, sondern unter > Schrittgeschwindigkeit eine Geschwindigkeit zu verstehen haben, die > jedenfalls deutlich unter 20 km/h liegt (LG Aachen ZfS 93, 114 - Az. 4 O > 114/92; siehe amtliche Begründung zu § 42 Abs. 4a Nr. 2 StVO; /Händel/ > DNP 82, 255), zumal solche Geschwindigkeiten vom Kraftfahrer als > "Schrittgeschwindigkeit" empfunden werden (siehe OLG Hamm NZV 92, 484). > ..." > > wie du also siehst is 7 genauso richtig oder falsch wie 4, wie 9, wie > 12, wie 15.... der einzig korrekte Weg für unsere Datenbank wäre deshalb > maxspeed=walk. Wenn du deiner Tempomatensteuerung dann "IF maxspeed=walk > Halten wir zunächst mal fest, dass Du nicht belegen kannst dass es ein Urteil gibt dass explizit 4km/h für die Schrittgeschwindigkeit festlegt - "bestenfalls" 4/km-7km/h da ersteres technischer Unfug wäre. 10km/h Schilder gibt es, so dass man davon ausgehen kann das mit "Schrittgeschwindigkeit" unter 10km/h gemeint ist, auch wenn teilweise bis 20km/h akzeptiert wird um sich nicht dem Vorwurf der Wegelagerei auszusetzen. Das heisst in diesem Fall aber nicht dass man mit 21km/h nur 1km/h zu schnell fährt...
> THEN maxspeed=7" beibringst is sowohl der Wert in der freien Datenbank > richtig und du kannst trotzdem damit bequem fahren. > Einen willkürlichen Wert aus diesem Zahlenraum zu nehmen (wie du es > vorschlägst) nur, weil sie schön klingt, is auf jeden Fall keine > korrekte Methode, sondern fast schon dogmatisches Verhalten. Sorry, ich > will dir garnix böses und sinnlos streiten noch weniger, aber ich > verstehe aber deine Verschränktheit auf diese Eine "auch richtige" aber > "nicht als einzig richtige" Zahl nicht... > Weil ich es nicht für sinnvoll halte einen linear darstellbaren Zahlenwertebereich durch einen String zwischendurch zu zerreissen der die Anwendung komplexer und fehleranfälliger macht. Die 7km/h garantiert dass Du mit dem Gesetzt nicht in Konflickt kommst und denoch den Rückschluss zulässt dass hier die Gesetzeslage für Schrittgeschwindigkeit zum tragen kommt, also die Information "maxspeed=walk" nicht wirklich verloren geht. D.h. einfaches Erfassen, rechtlich sichere Anwendung, kein Informationsverlust. Garry _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de