Hallo,

Michael Schmitt schrieb:
> Norbert Kück schrieb:
>> In der Regel verlaufen Orts-, Kreis- und Landesgrenzen gemeinsam und es
>> gibt keine kreis- bzw. gemeindefreie Landesgebiete.

> Es gibt gemeindfreie Gebiete, siehe 
> http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindefreies_Gebiet
Mein "in der Regel" bezieht sich auf beide Satzteile, die mit "und" 
verbunden sind. Ich habe nicht behauptet, dass es gemeindefreie Gebiete 
oder getrennte Grenzverläufe niemals geben kann. Tut mir leid, wenn das 
missversständlich war.
Mir geht es darum, Sonderfälle als solche zu sehen und nicht als Anlass 
für eine nichtendenwollende Verkomplizierung des Regelwerkes. 
Pareto-Prinzip: Mit 20% Aufwand erreicht man 80% Ergebnis. (Nicht an den 
Zahlen verbeißen.)

> Wenn entsprechend gekennzeichnet, lassen sie sich also auch zu anderen 
> Flächen addieren.
So isses.

> Wäre in deinem Beispiel nicht die Fläche des Stadtbremischen 
> Überseehafengebietes definiert? Somit kann es dann zur Addition des 
> Landesgebietes vollständig genutzt werden.
Genau. Es gibt dort kein Problem der Flächenzuweisung. Was nicht zur 
Gemeinde Bremerhaven gehört, gehört zur Gemeinde Bremen. Und beide 
zusammen bilden das Land. Deshalb wende ich mich ja dagegen, die 
Gemeindeflächen um die Wasserfläche zu berauben. Costline ist NICHT 
politische Grenze. Es gibt daher auch keinen Grund, Grenzen auf die 
Wasserkante zu mappen.
Gruß
nk

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