malenki schrieb:
> Solange dein GPS-Gerät nicht geeicht ist, wird bei
> Geschwindigkeitsüberschreitungen wohl nichts herauskommen. Was anderes
> ist es, wenn jemand die Gleise vom Bahndamm geklaut hat und dein Log
> verrät, dass du kurz vorher am selben Ort warst. Wahrscheinlich wirst
> du dann in eine Nervenheilanstalt verbracht, weil, so blöd kann man ja
> gar nicht sein. *scnr* ;)

Wohl kaum! Wie soll Dir denn bewiesen werden, dass Du es warst? Du
kannst immer noch behaupten, Du hättest das Gerät zu der Zeit verliehen
gehabt oder was auch immer...

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