>> Solange dein GPS-Gerät nicht geeicht ist, wird bei >> Geschwindigkeitsüberschreitungen wohl nichts herauskommen. Was anderes >> ist es, wenn jemand die Gleise vom Bahndamm geklaut hat und dein Log >> verrät, dass du kurz vorher am selben Ort warst. Wahrscheinlich wirst >> du dann in eine Nervenheilanstalt verbracht, weil, so blöd kann man ja >> gar nicht sein. *scnr* ;) > > Wohl kaum! Wie soll Dir denn bewiesen werden, dass Du es warst? Du > kannst immer noch behaupten, Du hättest das Gerät zu der Zeit verliehen > gehabt oder was auch immer... > Ein einzelner GPS-Geschwindigkeitswert mag verrauscht sein, aber die Durchschnittsgeschwindigkeit einer Strecke wird sehr präzise gemessen. Ein KfZ-Halter, der den Fahrer nicht identifizieren kann, muss das Bußgeld AFAIK trotzdem zahlen und bekommt zusätzlich die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen. Wahrscheinlich gibt es für GPS-Empfänger noch keine einschlägigen Urteile ;-)
Ich sehe zur Zeit keine konkrete Gefahr, dass meine GPS-Daten von den Behörden ausgewertet werden. Anderenfalls würde ich meine Tracks nicht zur Verfügung stellen. Es werden bei OSM unnötigerweise viele personenbezogene Daten gesammelt und selbst an nicht angemeldete Nutzer weiterverteilt. Für das Erstellen der OSM-Daten sollte es egal sein, welcher Nutzer einen Track erstellt hat. Gruß Stephan (der noch nie für eine Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen musste) _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de