Am 13. Februar 2009 16:40 schrieb Johann H. Addicks <addi...@gmx.net>:
> Dirk-Lüder Kreie schrieb:

> Du möchtest also ein "best practice"-tagging.
> Radler dürfen "Anlieger-Frei"-Bereiche nicht befahren, wenn sie keine
> Anlieger sind.
> Gleiches gilt für Raldler auf Straßen die "Land&Forstwirtschaft frei"
> mit Durchfahrtsverbot belegt sind. Ausnahme ist dann nur der Förster auf
> dem Rad...

Naja, wir sollten schon zwischen Zeichen 250 und Zeichen 260 unterscheiden.

Alle Anliegerstraßen, die ich kenne, sind mit Zeichen 260(Verbot für
Kraftfahrzeuge) und "Anlieger frei" beschildert.
Das juckt keinen Fahrradfahrer und lässt sich mit
"motor_vehicle=destination" präzise taggen.

Zeichen 260(Verbot für Fahrzeuge aller Art) schließt dann auch
Fahrräder aus und sollte mit "vehicle=destination" korrekt beschrieben
sein.

Grüße,

Martin

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